Nibelungen-Kurier, 21. August 2009
Geteiltes Echo auf VGH-Urteil zum Flughafen-Ausbau
Koch bezeichnet Nachtflugverbot-Auflagen als «Detailfrage» / VhU empfiehlt Revision

ARCHIV: Eine Lufthansamaschine landet auf dem Frankfurter Flughafen (Foto vom 13.06.02). Der Frankfurter Flughafen darf wie geplant ausgebaut werden. Das ergibt sich aus dem Urteil im Musterklagen-Prozess, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitagvormittag (21.08.09) in Kassel bekanntgegeben hat. Das Land Hessen muss laut Urteil allerdings die Nachtflug-Passage neu regeln, die im Planfeststellungsbeschluss fuer das Vier-Milliarden-Projekt festgeschrieben ist. Ansonsten wies der VGH die Klagen gegen den Ausbau ab. Foto: Katja Lenz/ ddp
Der VGH hatte am Freitag in einem Musterklagen-Prozess den Ausbau des Flughafens für rechtens erklärt. Allerdings muss das Land Hessen die Zahl der erlaubten Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr im Planfeststellungsbeschluss genauer regeln. Hier ließ der VGH auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ansonsten wies der VGH die Klagen gegen das Vier-Milliarden-Projekt ab.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2007 habe nun «praktisch vollständig Bestand», damit könnten in Hessen sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden, sagte Koch und ergänzte: «Das ist eine wirklich historische Entscheidung.» Damit sei ein wichtiges Projekt trotz schwieriger Genehmigungsverfahren auch unter den «kritischen Augen der Justiz» bestätigt worden.
Das Gericht habe «letztlich nur in einer Detailfrage» Revision zugelassen, sagte Koch mit Blick auf das Nachtflugverbot weiter. Der VGH hatte die vorgesehene Regelung von 17 Nachtflügen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr kritisiert und eine Neuregelung gefordert. Koch sagte, damit habe das Gericht der Landesregierung «eine weitere Aufgabe» gegeben. Wie man damit umgehen werde, werde erst nach einer gründlichen Studie des Urteils zu sagen sein. Das gelte auch für die Frage, ob das Land selbst Revision einlege, sagte Koch.
Die hessischen Grünen bezeichneten die VGH-Entscheidung zu den Nachtflügen als «schallende Ohrfeige für die Landesregierung», die Linksfraktion sprach von einem «schwarzen Tag für Hessen.» Die an der Regierung beteiligte FDP hingegen bewertet das Urteil als großen Anschub für Wirtschaft und Arbeit in Hessen, die CDU bezeichnete das Urteil als «klare und deutliche» Entscheidung für den Ausbau und sprach von einer «schweren Niederlage» für die Grünen und den BUND.
Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport sprach am Freitag von einem «guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft». Zur Einschränkung der Nachtflüge durch das VGH-Urteil sagte sein Fraport-Vorstandsvize Stefan Schulte, das Gericht habe der Nachtruhe der Anwohner ein stärkeres Gewicht als den Wettbewerbsinteressen beigemessen. «Letztendlich wird die Frage aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden», sagte Schulte und verwies damit indirekt auf ein Revisionsverfahren in Leipzig.
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) empfahl der Landesregierung wegen der VGH-Entscheidung zu den Nachtflügen den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. «Einen Weltflughafen nachts dicht zu machen, kostet tausende Arbeitsplätze», sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender.
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften teilte mit, von dem Urteil gehe ein «verheerendes Signal» für die deutsche Luftverkehrswirtschaft aus. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) bezeichnete die Nachtflug-Auflagen des VGH als «Schlag ins Gesicht für die Exportnation Deutschland».
Die klagenden Anrainer-Kommunen bezeichneten das Urteil unterdessen als «gut und schlecht zugleich». Der Naturschutzbund (NABU) bemängelte, der VGH habe die Belange von Mensch und Umwelt zu wenig berücksichtigt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen (BI) teilte mit, Gerechtigkeit könnten nach diesem Urteil «nur noch Richter schaffen, die nicht von hessischen Politikern eingesetzt wurden». Der hessische Landesverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zeigte sich «enttäuscht» über das Kasseler Urteil.
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