Mit Blick auf gesetzliche Fristen sollen alle Wahlberechtigten bis zum Sonntag, dem 2. Februar, ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Die Wahlberechtigten werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Briefkästen korrekt beschriftet sind, denn die Mitarbeiter der Deutschen Post sind gesetzlich verpflichtet, Wahlunterlagen nur dann einzuwerfen, wenn der Empfänger am Briefkasten klar erkennbar ist. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, können dies bereits jetzt (also ohne Wahlbenachrichtigung) beantragen – Wahlscheine werden bereits ausgestellt. Die Wahlunterlagen selbst können aufgrund gesetzlicher Einspruchsfristen und weil die Stimmzettel