Die Umstellung auf den neuen EU-Führerschein betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber der rosafarbenen und grauen Führerscheine, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Damit der Führerschein weiterhin EU-weit gültig bleibt, müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 umgestellt werden. Die Umstellungsfristen stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung. Wird ein internationaler Führerschein benötigt oder sind Fahrten ins EU-Ausland geplant, empfiehlt die Kreisverwaltung, den Führerschein frühzeitig, vor Fahrtantritt, zu tauschen. In diesen Fällen ist nur der Kartenführerschein