Zur Vermeidung der Einschleppung des Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Behörde ordnet an, dass alle Halterinnen und Halter von Geflügel in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen und/oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das