Austausch zur Betrieblichen Eingliederung
Das Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebs oder einer Dienststelle zu überwinden. Das Netzwerk des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Worms (BGM) lädt zu diesem wichtigen Thema Verantwortliche Wormser Unternehmen zu einem Erfahrungsaustausch ein. Fragen rund um die Wiedereingliederung werden am Donnerstag, dem 16. Februar, 14 bis 17 Uhr, in der Tiergartenschule des Tiergartens Worms, Hammelsdamm 101, geklärt.
Die Deutsche Rentenversicherung ist Mitveranstalter und informiert die Anwesenden über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer. Anmeldung nimmt die BGM-Managerin, Christiane Brandt, unter bgm-netzwerk-worms@worms.de entgegen.
Seit rund 20 Jahren verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX). Leistungen zur Rehabilitation, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sollen frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.
Die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist für Beschäftigte freiwillig. Im Dialog mit dem Arbeitgeber, können Krankheitsursachen, die auf dem Arbeitsplatz beruhen erkannt und aufgelöst werden. Gleichzeitig dient es dem Arbeitgeber zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und dem Arbeitnehmer zur langfristigen Erhaltung des Arbeitsplatzes. Somit werden Beschäftigte mit geeigneter Unterstützung im Betrieb gehalten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung vermieden. Für einen guten Dialog braucht es Aufklärung über das Verfahren und das Vertrauen aller Gesprächspartner.