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  • Fr., 04. Juli 2025, 12:07 Uhr
    Vergrämung mit Kadavern: Tote Krähen auf Feld in Worms müssen entfernt werden / PETA lobt Behörde für schnelles Handeln

    „Grausame Abschreckungsmaßnahme“

    Die Behörden sollen jetzt klären, ob die Vögel eines natürlichen Todes gestorben sind.
    Foto: PETA

    Auf eine grausame Abschreckungsmaßnahme macht die Tierrechtsorganisation PETA in einer Pressemitteilung aufmerksam: Auf einem Feld zwischen Pfeddersheim und Leiselheim seien zwei tote Krähen aufgehängt worden – vermutlich, um damit ihre lebenden Artgenossen abzuschrecken. 

    Eine Person habe das Tier am 1. Juli entdeckt und sich sofort mit Fotos an PETA gewandt. Außerdem habe sie die Wormser Behörden kontaktiert, die direkt reagiert hätten. Diese forderten laut PETA den Landwirt auf, die Körper der toten Tiere gemäß Tierkörperbeseitigungsgesetz umgehend zu entfernen. Hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die derzeit bestehende Schonzeit der Vögel habe die Behörde ferner mitgeteilt, dass die Tiere vermutlich auf natürlich Weise gestorben seien, da im Bereich der Brutgebiete öfters tote Krähen zu finden seien. PETA lobt die Behörden in Worms für das schnelle Handeln.    

    Dank für umgehendes Eingreifen

    „Der Anblick dieser Krähen schockiert jeden Menschen, dem Tiere am Herzen liegen – wir danken den Wormser Behörden für das umgehende Einschreiten“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Zudem sollten uns spätestens die Coronakrise und die aktuelle Vogelgrippe gelehrt haben, dass es verantwortungslos ist, die Leiche eines Vogels zum langsamen Verwesen aufzuhängen. Ob die Vögel wirklich eines natürlichen Todes gestorben sind, ist zweifelhaft. Wir haben die Ordnungsbehörde gebeten, die Körper der Tiere daraufhin zu untersuchen, ob ein Verstoß gegen das Jagdrecht vorliegt.“

    „Vergrämungsmethoden“ mit toten Tieren sollten nach Auffassung von PETA von den Behörden untersagt werden, zumal hier auch eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorliegen könnte. Jedes Jahr werden in Deutschland über 100.000 Krähen getötet. Nennenswerte Ernteschäden sind wissenschaftlich nicht bewiesen und dienen bei der Hobbyjagd auf die Vögel meist als Vorwand.

    Beispiel des Kantons Genf verdeutlicht: Jagd ist überflüssig

    Anerkannte Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge regulieren sich wild lebende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse selbst, beispielsweise durch die Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten. Der Kanton Genf – in dem die Hobbyjagd seit über 40 Jahren verboten ist – ist nur ein Beispiel dafür. Hier darf sich die Natur fast gänzlich selbst regulieren. Die Folge: eine hohe Artenvielfalt und gesunde, stabile Wildtierpopulationen.

     

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