Jeder vierte Unfall mit Fahrerflucht
Im Durchschnitt kracht es in Worms alle zweieinhalb Stunden / Am besten: Polizei informieren

Häufig gibt es für Autobesitzer eine böse Überraschung, wenn sie vom Einkauf zu ihrem Wagen zurückkommen und eine Delle oder einen Kratzer entdecken. Foto: Auto-Medienportal.Net/
Von Gernot Kirch Im Durchschnitt nimmt die Polizeiinspektion Worms mehr als neun Unfälle am Tag auf, also fast alle 2,5 Stunden kracht es einmal. Dies reicht vom schweren Unfall mit Personenschaden bis hin zum kleinen Lackschaden beim Rangieren auf einem Parkplatz. Ist ein Unfall an sich schon unerfreulich, kommt als großes Ärgernis für viel Geschädigte hinzu, dass der Verursacher häufig einfach verschwindet. Inzwischen liegt bei jedem vierten Unfall eine Fahrerflucht vor. Besonders bei kleineren Sachschäden ist häufig kein Verursacher auszumachen, sodass die Ermittlungen gegen unbekannt beginnen. Aber selbst nach Unfällen mit Verletzten schrecken vereinzelte Autofahrer nicht davor zurück, zu flüchten. Die Aufklärungsquote bei Unfallfluchten liegt bei der Polizeiinspektion Worms bei rund 40 bis 45 Prozent.
Straftatbestand
Die Polizeiinspektion Worms weist daraufhin, dass die Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat darstellt, die mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird. Es bestehe für den Unfallverursacher die Pflicht, am Unfallort zu warten, bis der Fahrzeughalter auftaucht, oder er muss die Polizei informieren.
Michael Lerch von der Polizeidirektion Worms erläuterte gegenüber dem Nibelungen Kurier, dass der Unfallverursacher eine zumutbare Zeit am Unfallort warten müsse. Die Wartedauer richtet sich unter anderem nach Art und Schwere des Schadens, der Tageszeit und Witterung und danach, ob und voraussichtlich wann mit dem Erscheinen des Geschädigten zu rechnen ist. Ist etwa auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums beim Rangieren ein Kratzer beim daneben stehenden Fahrzeug entstanden, sind 30 Minuten eine zumutbare Wartezeit. Denn so lange könne ein normaler Einkauf dauern. Auf der sicheren Seite, so Michael Lerch, sei ein Verursacher immer, wenn er die Polizei zur Unfallstelle ruft. Allein nur den „berühmten“ Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, reiche nicht.
Kommt es zu einem Personenschaden kann einem Autofahrer, der vom Unfallort abhaut, neben der Fahrerflucht, fahrlässiger Körperverletzung, auch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Denn jeder ist grundsätzlich verpflichtet, verletzten Personen zu helfen und Erste Hilfe zu leisten.
Punkte in Flensburg
Jeder sollte zudem bedenken, dass es sich bei der Fahrerflucht um eine Vorsatztat handelt, was dazu führen kann, dass Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Es kann sogar passieren, dass der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung nicht greift.
Darüber hinaus können neben der Strafe auch Punkte in Flensburg oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Bei Fremdschäden über 1.200 Euro ist bereits mit einem Führerscheinentzug und einer höheren Geldstrafen zu rechnen.
Zeugen gesucht
Bei der Ermittlung von Fahrerfluchten komme Zeugenaussagen eine ganz zentrale Rolle zu, so Michael Lerch. Hier fordert die Polizeiinspektion Worms alle Beobachter von Unfällen auf, sich bei der Polizei zu melden und Hinweise zu geben, die zur Überführung der Täter kommt.
Neben den Zeugenaussagen helfen der Polizei bei den Ermittlungen häufig
Spuren, die ein Verursacher am Unfallort zurücklässt, die bei gründlicher Auswertung zu den Tätern führen.