Leitfaden zu Flugstornierungen und Ihren Ansprüchen als Kunde
Es gibt zwei Arten von Flugausfällen: verschuldete und unverschuldete. Verschuldete Stornierungen liege vor, wenn die Fluggesellschaft beschließt, den Flug vor dem Abflug zu stornieren, weil sie weiß, dass der Flug nicht starten kann. Unverschuldete Stornierungen liegen vor, wenn eine Fluggesellschaft keine andere Wahl hat, als einen Flug nach dem Abflug aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Wetter oder Probleme der Flugsicherung zu stornieren. Doch nur die wenigsten Fluggäste wissen, dass sie nach Stornierungen, die der Airline zugerechnet werden können, ein Recht auf Entschädigung haben. Der Anbieter
Flugrecht.de hat in dieser Wissenslücke eine Marktlücke gefunden und verhilft Geschädigten zu Ihrer Entschädigung.
Arten von Stornierungen
Eine verschuldete Stornierung liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft verschuldet einen Flug storniert und Passagiere für die durch die Stornierung entstandenen Unannehmlichkeiten und Kosten entschädigt. Eine Entschädigung bei unverschuldeter Stornierung gibt es dann, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug verschuldet storniert und nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug darüber informiert. Passagiere werden in diesen Fällen für ihre Unannehmlichkeiten und Kosten entschädigt, die ihnen durch die Annullierung entstehen. Die regelmäßige Summe der Entschädigung liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro.
Welche Rechte haben Passagiere nach einem annullierten Flug?
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihren Flug kurzfristig storniert. Die Entschädigung erfolgt in der Regel in Form einer Rückerstattung und der zusätzlichen Pauschale nach EU Tabelle. Zum Teil werden auch Gutscheine für einen zukünftigen Flug angeboten. Passagiere haben außerdem Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft, wenn sie sich über Nacht verspäten. Für die Verspätung verantwortlich ist oft die Fluggesellschaft, nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann diese die Ansprüche ablehnen. Wenn durch die Umstände der Verspätung ein Unfall und der Tod eines Passagiers verursacht wird, können auch die nächsten Angehörigen der Person eine Entschädigung fordern.
Ob eine Entschädigung bezahlt wird, hängt von der Dauer der Verspätung ab. Die Ankunftszeit am Zielflughafen muss sich um mindestens drei Stunden verzögern. Die Höhe der Entschädigung, die Passagiere erhalten, hängt von der Flugstrecke ab. Für alle Strecken bis zu 1500 Kilometern erhalten Sie 250 Euro pro gebuchtem Ticket. Zwischen 1500 Kilometern und 3500 Kilometern gibt es 400 Euro Entschädigung. Für alle Strecken darüber gibt es die Höchstsumme. Das sind nach aktuellem Stand 600 Euro.
Kunden informieren für bessere Verbraucherrechte
Wenn Ihr Flug aufgrund mechanischer Probleme verspätet oder annulliert wurde, sollten Sie sich zuerst mit dem Kundendienstteam Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, damit sie Sie beraten können, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Einige Fluggesellschaften haben ein Online-Formular, mit dem Sie einen Anspruch geltend machen können, ohne eine E-Mail senden oder anrufen zu müssen. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, benötigen Sie unbedingt fachliche Beratung.
Sollten Sie Ihre Reise bei einer Agentur gebucht haben, kontaktieren Sie Ihr Reisebüro und fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen für eine Entschädigung. Das Reisebüro kann keine Ansprüche für sie erheben, die im Namen seiner Kunden geltend gemacht werden müssen. Aber sie können sie in die richtige Richtung lenken. Eine Vergütung nach der EU Fluggastrechteverordnung legen Sie am besten über die Website eines Dienstes wie Flugrecht.de ein. Das geht schnell und verspricht die besten Erfolgsaussichten.