Die Rekordtemperaturen dieses Junis belasten nicht nur die menschliche Gesundheit. In der vergangenen Woche häuften sich zudem Flächen- und Vegetationsbrände. Allein am vergangenen Wochenende musste die Feuerwehr zu sieben solcher Einsätze ausrücken. Die betroffenen Flächen erreichten teilweise eine Ausdehnung von bis zu 2.500 Quadratmetern.
In den vergangenen zwei Wochen verzeichnete die Feuerwehr rund 30 Vegetationsbrände. Durch das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte konnten zwar alle Feuer zügig eingedämmt und größere Schäden verhindert werden, doch der schwere Waldbrand am Rotenfels bei Bad Kreuznach zeigt, wie schnell sich Feuer gerade in unwegsamem Gelände ausbreiten können.
Auch wenn die Temperaturen inzwischen gesunken sind, herrscht nach wie vor große Trockenheit, die Vegetationsbrände begünstigt. Die Stadtverwaltung erlässt deshalb nun eine Allgemeinverfügung für Worms, die offenes Feuer sowie Feuerwerk im Außenbereich strikt untersagt.
Konkret verbietet die Allgemeinverfügung, die am morgigen Mittwoch, dem 1. Juli, in Kraft tritt, Grillfeuer, offene Feuer sowie das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in allen Wald- und Flurgemarkungen außerhalb von Ortschaften oder geschlossener Kleingartenanlagen, also auf allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen abseits der Bebauung. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht abgeschossen werden. Eine Ausnahme bilden genehmigte gewerbliche Feuerwerke.
Brennende Streichhölzer und Zigaretten sollten zwar generell nicht unachtsam weggeworfen werden, sind jedoch in der Allgemeinverfügung nochmals explizit aufgeführt.
Das Grillen im eigenen Garten, auf dafür ausgewiesenen Grillplätzen sowie auf landwirtschaftlichen Grundstücken ist unter der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen weiterhin erlaubt, allerdings ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Grillstellen und unter ständiger Aufsicht. Außerdem müssen geeignete Löschmittel bereitstehen und das Grillfeuer muss vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig abgelöscht werden.
Bürgermeisterin Stephanie Lohr appelliert als zuständige Dezernentin an die Vernunft und Achtsamkeit der Bürger: „Wir wollen niemandem das Grillen im heimischen Garten verbieten, sondern gefährliche Flächenbrände verhindern. Deshalb rufe ich die gesamte Bürgerschaft dazu auf, in diesen Tagen noch vorsichtiger und umsichtiger im Umgang mit Feuer und Glut zu sein.“ Die städtische Allgemeinverfügung ist zunächst bis Sonntag, 16. August, gültig, kann jedoch jederzeit verlängert oder aufgehoben werden.
Bürgermeisterin Lohr erläutert: „Aufgrund der Trockenheit können bereits eine weggeworfene Zigarette oder der Funkenflug eines offenen Feuers zu einem unkontrollierten Brand führen. Unsere Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr sind derzeit stark beansprucht. Die Einsätze der vergangenen Tage haben aufgrund der extremen Bedingungen auch bei unseren Feuerwehrleuten Spuren hinterlassen. Ein wenig Umsicht und Verantwortungsbewusstsein können dazu beitragen, weitere Flächenbrände zu verhindern“, macht Lohr deutlich.
Die Allgemeinverfügung verbietet weiter das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und das unkontrollierte Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren. Das Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen müssen die Bürger auch unterlassen.
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