Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) führt am Dienstag, dem 10. Dezember, die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. Sonderabfälle können wieder in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an folgenden Standorten abgeben werden:
8 bis 8.40 Uhr Ibersheim; Bahnhofsallee (ehemaliger Bahnhof)
9 bis 9.40 Uhr Rheindürkheim; Kirchstraße/Rheinuferstraße (Feuerwache)
10 bis 10.40 Uhr Abenheim; Von-Ketteler-Straße (Kerweplatz)
11 bis 12 Uhr Herrnsheim; Fahrweg (Busparkplatz Herrnsheimer Schloss)
13 bis 16 Uhr Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz)
Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise Abflussreiniger, Altöl, Akkus, Batterien, Bremsflüssigkeit, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner, Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmutzte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 5 kg).
Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.
Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind über die gelbe Tonne oder den gelben Wertstoffsack zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mobile Schadstoffsammlung, durch die im Stadtgebiet Worms anfallenden Abfallentsorgungsgebühren finanziert wird. Daher werden nur Sonderabfälle aus Worms angenommen.
Bitte stellen Sie aus Sicherheitsgründen keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten ab! Übergeben Sie die Sonderabfälle direkt dem Personal am Sonderabfallmobil. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
Bei Fragen zur Sonderabfallsammlung
Die Abfallberatung der ebwo AöR steht gerne unter Telefon 06241/9100-70 oder -72 zur Verfügung.
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