Von Florian Helfert › Am Ende der Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses über vier vorgeschlagene Varianten mit angepassten Realsteuerhebesätzen der Grundsteuer B (der NK berichtete) sprachen dessen Mitglieder keine Beschlussempfehlung für den Stadtrat aus. Zuletzt hatten die städtischen Gremien den Hebesatz der Grundsteuer B im Dezember 2023 um 83 Punkte von damals 550 Prozent auf 633 Prozent erhöht.
Obwohl sich im Zuge des bundesweiten Grundsteuer-Reformgesetzes künftige Mindereinnahmen abzeichneten, verzichtete der Stadtrat im Vorjahr dennoch auf eine weitere Erhöhung auf circa 820 Prozent, wie sie die städtische Kämmerei vorgeschlagen hatte. Doch im Zuge des aktuellen Schuldenhaushaltes mit einem prognostizierten Defizit von über 70 Millionen Euro ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bekanntermaßen eingeschritten: Angesichts des hohen städtischen Fehlbetrages sieht die Kommunalaufsicht diesen Verzicht kritisch. „Daraus wird abgeleitet, dass die Stadt Worms ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist, den Haushaltsfehlbetrag so gering wie möglich zu halten“, heißt es in der Beschlussvorlage des Haupt- und Finanzausschusses. Die Stadt habe „unter größtmöglicher Kräfteanspannung“ die Aufgabe, den Haushalt zu entlasten.
Daher ist die Stadt Worms derzeit aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan zu erstellen. Da hierfür weitere Beratungen in den einzelnen Fraktionen sowie am 30. April im nächsten Stadtrat notwendig sind, ist laut städtischer Pressestelle „wohl frühestens Ende Mai mit einem neuen Haushaltsplan, der dem Stadtrat vorgelegt werden kann, zu rechnen“.
Die vorläufige Haushaltsführung, deretwegen gut sichtbar Wormser Brunnen als freiwillige Leistungen trocken bleiben müssen (der NK berichtete), endet erst dann, wenn die übergeordnete Landesbehörde einen zur Genüge nachgebesserten Haushaltsplan genehmigt – wie ein solcher zu gestalten ist, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung.
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