Von Florian Helfert › Ausgerechnet zum 1. April werden die Parkgebühren auf mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten, öffentlichen Flächen teurer. Was wie ein schlechter Aprilscherz anmuten könnte, stellt nach zwölf Jahren deren erste Erhöhung seit 2013 dar.
Im Vergleich zu den bereits Anfang des Jahres erhöhten Parkgebühren in städtischen Parkbauten muss zudem die Kostenrelation zu klassischen Parkplätzen stimmen. Sprich: Aus verkehrsplanerischer Sicht muss das Parken auf öffentlichen Flächen immer teurer sein als das Abstellen in Parkbauten, da ansonsten mit erhöhtem Park-Such-Verkehr zu rechnen ist, was dem im Stadtrat beschlossenen Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität widerspricht.
„Daher ist es umso wichtiger, jetzt auch hier nachzuziehen und die Tarife moderat zu erhöhen“, so die Stadt Worms. Zugleich erinnert die im Stadtrat zur Kenntnis genommene Mitteilungsvorlage gegen Ende daran, dass wer sein Auto nur eine halbe Stunde im Parkhaus Am Theater bzw. alternativ im Parkhaus am Dom abstellt, gar nicht erst zum Portemonnaie greifen muss.
Ferner erhofft sich die Stadt, ebenfalls ganz im Sinne der Ziele ihres Mobilitätskonzeptes, ein Umsteigen auf das Fahrrad, auf die öffentlichen Buslinien oder eventuell sogar den guten alten Bürgersteig.
Beim Preisaufschlag für Parkplätze im öffentlichen Raum hat sich die Stadtverwaltung an Kaiserslautern orientiert, die ihre Gebühren bereits vor zwei Jahren nach oben korrigiert hatte. In Trier sind seit Anfang 2023 für eine Stunde Parkzeit im öffentlichen Raum sogar 2,80 Euro zu zahlen.
Für Tarifzone 1 erwartet die Stadt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von circa 78.000 Euro; für Tarifzone 2 wird mit voraussichtlichen Mehreinnahmen von etwa 43.000 Euro gerechnet. In Summe also 121.000 Euro pro Jahr; die Parkraumbewirtschaftung trägt somit ihren Obolus zur Konsolidieren des Haushaltes bei.
Um jedoch überhaupt höhere Parkgebühren kassieren zu können, muss in allen Parkscheinautomaten die Software geändert werden. Dazu müssen einmalig rund 30.000 Euro investiert werden. Sofern diese Haushaltsmittel freigegeben werden, kann die Tariferhöhung wie vorgesehen zum 1. April stattfinden.
Während die Parkgebühren auf der Straße in Worms von September 2013 bis Ende März 2025 konstant geblieben sind, ist zum Beispiel der Einzelfahrschein für Erwachsene bei Busfahrten in Preisstufe 1 von Anfang 2014 bis Ende 2024 um 30 Prozent teurer geworden, das VRN-Semesterticket hat im gleichen Zeitraum preislich um 31 Prozent und die VRN-„Karte ab 60“ sogar um 49 Prozent zugelegt.
Rechnet man von September 2013 bis März 2025 dann erhöht sich der Preisanstieg nochmals, und zwar zum Beispiel für einen Einzelfahrschein für Erwachsene der Preisstufe 1 von 1,90 Euro um insgesamt knapp über 47 Prozent auf 2,80 Euro.
Im Vergleich hierzu steigen die Parkgebühren im öffentlichen Raum ab April nach wohlgemerkt zwölf Jahren im Mittel nur um rund 20 Prozent.
Und Falschparker begehen trotz Gefährdung anderer – so gehören laut Agora Verkehrswende bei jedem vierten Fußverkehrsunfall geparkte Autos zu den Ursachen – nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber ohne Fahrschein Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel erschleicht, muss gemäß § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) mit Strafanzeige rechnen. Schon die erste Schwarzfahrt rechtfertigt eine Strafanzeige. Der Deutschen liebstes Kind – ganz offenbar weiterhin das Auto.
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