Sie sind hier: Home » Worms und Ortsteile » Schon wieder – Illegale Entsorgung von Bauschutt
14.01 Uhr | 29. April 2021
STADTVERWALTUNG: Bitte um Mithilfe bei der Identifizierung von Verursachern

Schon wieder – Illegale Entsorgung von Bauschutt

 Illegal entsorgter Bauschutt und sonstige Baumaterialien in Worms, seitlich der Kolpingstraße Nähe der Abfahrt zur B47  Foto: Stadtverwaltung Worms

Illegal entsorgter Bauschutt und sonstige Baumaterialien in Worms, seitlich der Kolpingstraße Nähe der Abfahrt zur B47 Foto: Stadtverwaltung Worms

Ob im Wormser Wäldchen, auf dem Festplatz oder auch in den Außenbereichen der verschiedenen Wormser Gemarkungen: Vermehrt wird in letzter Zeit illegal entsorgter Bauschutt aufgefunden.
Erst vor ein paar Tagen, am 18. April, im Außenbereich von Heppenheim, und am 10. April im Außenbereich von Worms sind wieder besonders ärgerliche Ablagerungen von insgesamt mindestens 15 Kubikmetern Bauschutt aufgefallen. Augenscheinlich wurden hierfür Hänger oder sonstige kippbare Baufahrzeuge verwendet.

Belastung für Gebührenzahler
Solche illegal abgelagerten Abfälle müssen aufwendig eingesammelt und entsorgt werden. Die Entsorgungskosten – in den o.g. Fällen mindestens vierstellig – werden auf die Abfallentsorgungsgebühren umgelegt und belasten so die Gesamtheit aller Gebührenzahler.
Mit drei Abfallwirtschaftshöfen, einer Bauschuttdeponie und einer Grünabfallkompostanlage bietet der ebwo<http://www.ebwo.de> den Wormser Bürgern eigentlich ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten, um Abfälle umweltgerecht und wirtschaftlich entsorgen zu können.

Bußgelder für Umweltverstöße
Für Verstöße im Umweltrecht gibt es seit Oktober 2020 einen neuen Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für Umweltverstöße sind damit erheblich angestiegen. Danach reicht das Bußgeld im Sachgebiet der Abfallentsorgung von mind. 50 Euro für die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen oder Getränkebecher über 2.500 Euro für größere Mengen Sperrmüll bis zu 10.000 Euro für Bauschutt.

Je nach Einzelfall können Besonderheiten oder wirtschaftliche Vorteile einberechnet werden, um so die Bußgelder je nach Einzelfall nochmals zu erhöhen. Der vorgegebene Höchstbetrag für die nicht ordnungsgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung ist gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz 100.000 Euro. Bei der illegalen Beseitigung von gefährlichen Abfällen kann auch eine umweltgefährdende Straftat vorliegen, die sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Hinweise erbeten
Hinweise auf die Verursacher konnten bislang nicht ermittelt werden. Wer Angaben zu Verursachern von Umweltdelikten machen kann, wird gebeten, sich mit der Unteren Abfallbehörde unter der Telefonnummer 06241 / 853 3509 oder über das Kontaktformular mit der Stadt Worms in Verbindung zu setzen. Das Kontaktformular  finden Sie im Internet auf der Startseite der Stadt Worms unter www.worms.de<http://www.worms.de>.
Bei Fragen zur Abfallentsorgung können sich Interessierte an die Abfallberatung des ebwo unter Telefon 06241 / 9100 -70 oder -72 wenden.

 

Beitrag teilen Facebook Twitter
Geschrieben in Worms und Ortsteile

Kommentare sind geschlossen