
Seit Jahrzehnten wird in Worms über die Einführung einer Baumschutzsatzung diskutiert. Trotz dringender Empfehlungen der Umweltbehörde und der Naturschutzverbände bewegt sich wenig: Auch ein aktueller Entwurf droht im Stadtrat erneut zu scheitern. Dabei ist der Handlungsbedarf groß: Bäume im Siedlungsbereich sind essenziell für das Stadtklima, die Lufthygiene, die Artenvielfalt und die Aufenthaltsqualität. Ein ausgewachsener Baum produziert täglich bis zu 10.000 Liter Sauerstoff, ersetzt die Kühlleistung von zehn Haushaltsklimaanlagen, bindet CO₂ und filtert Feinstaub. Dennoch wird wertvolles Grün immer wieder zerstört.
„Die aktuelle Gesetzeslage bietet keinen ausreichenden Schutz für Bäume in der Stadt. Ohne kommunale Satzung klafft eine Schutz- und Vollzugslücke, die es unbedingt zu schließen gilt“, fordert Matthias Bösl, Vorsitzender des NABU Worms-Wonnegau. Das Landesrecht Rheinland-Pfalz sieht kommunale Baumschutzsatzungen ausdrücklich als Instrument für den Schutz nicht wirtschaftlich genutzter Bäume vor. Der aktuelle Wormser Entwurf greift dies auf und stellt zugleich klar, dass Festsetzungen in Bebauungsplänen unberührt bleiben. „Es spricht nichts gegen und sehr viel für die Verabschiedung dieser Satzung“, ergänzt Michael Leukam, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Worms.
Nachbarstädte als Vorbild Städte wie Speyer, Mannheim, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Bensheim arbeiten längst mit solchen Satzungen. Hamburg verabschiedete eine solche bereits 1948, München folgte 1976. Auch der Deutsche Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern eine Baumschutzsatzung und hat hierfür eine Muster-Satzung entwickelt, an der sich der Wormser Entwurf orientiert.
Bösl begleitete die „unendliche Geschichte“ der Wormser Baumschutzsatzung über Jahre. Bereits vor über 30 Jahren wünschte sich das Umweltamt händeringend eine solche Regelung, die 1994 sogar vom Umweltausschuss verabschiedet, dann jedoch vom Stadtvorstand abgelehnt wurde. Seitdem wiederholt sich dieses Szenario regelmäßig, unzählige Artikel befassten sich bereits mit der Thematik. Nun liegt erneut ein Entwurf vor, doch das Verfahren stockt abermals.
Verantwortung von Politik und Verwaltung Die Naturschutzverbände befürchten, dass die Satzung erneut auf Eis gelegt wird. „Sämtliche Fachleute, insbesondere in der Umweltbehörde, sehen die Satzung als zwingend erforderlich an, doch Teile unserer politischen Vertreter weigern sich“, so Bösl, „in diesem Fall müssen wir klar festhalten, dass Stadtvorstand und Stadtrat die Verantwortung tragen, wenn weiteres Grün aus dem Stadtbild verschwindet“.
Die Liste der Negativbeispiele ist lang: 2005 fielen große Laubbäume auf einem Privatgrundstück im ehemaligen Majorshof, 2007 mussten 17 Bäume einem Parkplatz am Schlosspark Herrnsheim weichen, 2010 folgten Fällungen am Pfeddersheimer Eckturm. Auch im Liebenauer Feld hätten mit einer Satzung markante Bäume erhalten bleiben können. Besonders sind der Öffentlichkeit zwei Laubbäume in Erinnerung, die einst in der Siegfriedstraße standen. Von der von-Schoen-Straße hatte man einen Blick auf die markanten Bäume. „Ich erinnere mich gut an die Pressemeldung und das öffentliche Bedauern“, so Bösl. Eine Satzung kann illegale Fällungen zwar nicht gänzlich verhindern, bietet aber die rechtliche Grundlage, um Verstöße wirksam zu ahnden und Nachpflanzungen umzusetzen.
„Die Stadt Worms ist in zahlreichen Bündnissen für Klima- und Artenschutz aktiv und lässt sich viele Maßnahmen durch das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördern. Mit einer Baumschutzsatzung könnten Politik und Verwaltung beweisen, wie ernst sie den Klimaschutz tatsächlich nehmen“, so Michael Leukam abschließend.
Kürzlich haben BUND und NABU die Stadtratsmitglieder angeschrieben, um sie von der Dringlichkeit der Satzung zu überzeugen. Leider kam nicht von allen Parteien eine Rückmeldung. „Worms will weiter“ hat beispielsweise gar nicht reagiert.
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