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  • Fr., 24. Januar 2014, 17:12 Uhr
    Samstags von 9.30 bis 14 Uhr können Gegner des „Hauses am Dom” ihre Unterschrift am Winzerbrunnen leisten

    Unterschriftenlisten für Bürgerbegehren liegen aus

    Der freie Blick auf den Dom soll durch den Bürgerentscheid erhalten werden.


    VON Gernot KIrch Der neu gegründete Verein „Freier Blick auf den Dom zu Worms”, der aus der Bürgerinitiative „Kein Haus am Dom” hervorging, wird ab diesem Samstag anfangen, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Mit diesem Begehren soll das „Haus am Dom” verhindert werden, welches die Domgemeinde verwirklichen möchte.

    Der Info-Stand des Vereins wird am Samstag von 9.30 bis 14 Uhr in der Kämmererstraße am Winzerbrunnen aufgestellt. Dort soll der Stand jeden Samstag präsent sein, bis die laut Gemeindeordnung benötigten Anzahl von 6.000 Unterschriften zusammen gekommen sind. Mit dem Bürgerbegehren soll dann der Bürgerentscheid initiiert werden, der das Projekt der Domgemeinde kippen soll.

    Das Prozedere
    Das weitere Prozedere bis zum Bürgerentscheid würde wie folgt aussehen: Hat der Verein die 6.000 Unterschriften zusammen, werden sie als Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht und von der Stadtverwaltung geprüft. Hier geht es einmal um Korrektheit der eingereichten Unterschriften und die benötigte Anzahl. Viel wichtiger aber, die Fragestellung des Bürgerbegehrens muss nach Paragraph 17 der Gemeindeordnung zulässig sein.

    Um hier keinen Fehler zu machen, hat der Verein die auf Bau- und Verwaltungsrecht spezialisierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke hinzugezogen. Die Kanzlei hat drei Fragen formuliert, die nach Auffassung des Vereins juristisch einen Bürgerentscheid ermöglichen.

    Mit der Antwort auf die erste Frage soll der Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2013 aufgehoben werden, der grünes Licht für die Bebauung gab. Mit der zweiten Frage soll die Stadt Worms das Ziel verwirklichen, zum Schutz des Stadtbildes vor dem Dom, keine blickeinschränkenden Neubauten zuzulassen. Mit der dritten Frage soll erreicht werden, dass eine Baugenehmigung für das „Haus am Dom” wegen des gesetzlich verankerten Gebotes der Rücksichtnahme auf ein Kulturdenkmal – hier der Dom – seitens der Stadt verweigert wird.

    Stadtrat entscheidet
    Nach der Prüfung der Unterschriften durch die Stadtverwaltung muss der Stadtrat über die Zulassung des Bürgerentscheides abstimmen. Sollte der Stadtrat einen Bürgerentscheid ablehnen, hat der Verein gegenüber dem NK bereits den Gang vor das Gericht angekündigt. Die BI möchte den Bürgerentscheid möglichst am gleichen Termin wie die Kommunalwahl, am 25. Mai 2014, durchführen. Neben der Unterschriftensammlung wird der Verein auch Podiumsveranstaltungen mit dem Fachanwalt zum Thema Bürgerentscheid organisieren. Damit der Bürgerentscheid - sollte er denn stattfinden - Gültigkeit erlangt, müssen sich 20 Prozent der Wormser daran beteiligen. Und selbstverständlich muss eine Mehrheit der teilnehmenden Bürger gegen das „Haus am Dom” votieren, will man das Projekt stoppen.

    Frage nach Zulässigkeit
    Allerdings steht noch nicht fest, ob ein Bürgerentscheid im Fall des „Hauses am Dom aber wirklich zulässig ist. Hier gehen die juristischen Meinungen auseinander. Es gibt zahlreiche Juristen, die vertreten eine konträre Auffassung zum Verein und sagen unter anderem, beim geplanten Gebäude der Domgemeinde handelt es sich um ein privates Bauvorhaben, ein Bürgerentscheid könne sich aber nur gegen öffentliche Projekte wenden. Es bleibt also spannend.

    Sollte der Bürgerentscheid erfolgreich sein, würde er den Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2013 außer Kraft setzen. Ein Bürgerentscheid wäre in jedem Fall ein geeignetes Instrument, um zu erfahren, wie denken die Wormser wirklich. Dies sagten auch Oberbürgermeister Michael Kissel und Dr. Klaus Karlin (CDU). Und sollte eine große Mehrheit gegen das Projekt sein, muss sich Domgemeinde fragen, will sie wirklich ein Vorhaben durchsetzen, gegen das sich die meisten Bürger aussprechen?

    Mehr Infos auch unter: www.kein-haus-am-dom.de

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