Kostenfreie Beratungen zu Vorsorgevollmachten
Was sollte man machen, wenn man auf Grund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche Anträge fristgerecht zu stellen? Wer kann nun für einen handeln?
Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig.
Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln.
Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey bietet dazu im Beratungszentrum Worms, Seminariumsgasse 4–6 jeweils den letzten Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr eine kostenlose Beratung an.
Bei Interesse kann man sich von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon 06241/920290 telefonisch anmelden.