Mo., 22. April 2013, 07:20 Uhr
Kandidatensuche für die Jugendschöffen 2014 bis 2018 / Bewerbungen bis zum 16. Mai möglich
Als Vertreter des Volkes bei der Rechtsprechung
Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit die Jugendschöffen und die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 zu wählen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Worms und am Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Schöffenwahlausschuss wird dann in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen. Während für die Schöffenwahl in Erwachsenenstrafsachen ausreichend Bewerber zur Verfügung stehen, werden dringend Schöffen für Jugendstrafsachen gesucht.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Worms mit Hauptwohnung gemeldet sind und am 1. April 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit.
Aufgabe der Laienrichter ist es, Beweise zu würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden) ableiten zu können. Voraussetzung dafür sind Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Objektivität, Unvoreingenommenheit, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn, Vertreten der eigenen Meinung sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit.
Zwei Jugendschöffen und ein bis drei Richter versuchen, zusammen ein Urteil zu finden.
Jedes Urteil, das gesprochen wird, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Jugendschöffen daher mitzuverantworten.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen bis Donnerstag, 16. Mai 2013 bei der Stadtverwaltung Worms, Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen, Adenauerring 3a, 67547 Worms, Telefon 06241/853-5603, E-Mail:
Kijub@worms.de bewerben.
Interessierten wird dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch im Internet unter
www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Hier finden Interessierte auch weitergehende Informationen zu diesem Thema.
Das Amt des Jugendschöffen ist ein Ehrenamt. Der Jugendschöffe erhält für seine richterliche Tätigkeit kein Entgelt, wird jedoch für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten nach besonderer gesetzlicher Reglung entschädigt.