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  • Fr., 04. September 2026, 07:53 Uhr
    Aus dem Polizeibericht: Verkehrsunfall am Donnerstagabend mit schwer verletztem alleinbeteiligten E-Scooter-Fahrer in der Amandusgasse

    Augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

    Worms (ots) – Ein 48-jähriger Wormser befuhr am Donnerstagabend gegen 19.50 Uhr mit seinem E-Scooter die Amandusgasse aus Richtung Friesenstraße in Fahrtrichtung Eulenburgstraße, so eine Pressemeldung der Polizei vom Freitagmorgen. Aus bislang ungeklärten Gründen habe der Fahrer die Kontrolle über sein Gefährt verloren, sei ins Straucheln gekommen und trotz durchgeführter Notbremsung schließlich ohne Fremdeinwirkung auf dem asphaltierten Fahrradweg verunfallt. 

    Er sei mit dem Kopf voran zu Boden gestürzt und habe sich u.a. eine Gesichtsfraktur zugezogen und sei kurzzeitig bewusstlos gewesen. Bei Eintreffen der Polizei sei er jedoch wieder ansprechbar gewesen, habe sei aber stark desorientiert gewesen und habe ausgeprägte Formulierungsschwächen gehabt. 

    Er sei schwer verletzt in ein Krankenhaus gekommen. Inwieweit die Verletzungen lebensbedrohlich sind, könne noch nicht abschließend mitgeteilt werden. 

    Der Unfall sei von mehreren unabhängigen Zeugen beobachtet worden. Durchgeführte Ermittlungen hätten ergeben, das der 48-jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe. Zudem habe er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Diese müsste er besitzen, da der E-Scooter vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60km/h aufgewiesen habe. Dies sei durch einen durchgeführten Test auf einem Rollenprüfstand nachvollzogen worden.

    Die Polizei gibt nochmals folgende Hinweise im Zusammenhang mit dem Führen eines E-Scooters:

    • Helmpflicht: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch aufgrund der Verletzungsgefahr dringend empfohlen.
    • Handyverbot: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
    • Promillegrenze: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren (0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze)
    • Gegenstände/Tiere auf dem Trittbrett transportieren: Das Trittbrett ist ausschließlich für deine Füße gedacht. Große Kisten, schwere Einkaufstüten zwischen den Beinen oder das Mitnehmen eines Hundes auf dem Brett sind nicht zulässig, da dies die Fahrstabilität massiv gefährdet.
    • Das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist strikt verboten – und zwar ausnahmslos.

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