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  • Do., 26. Juni 2025, 11:56 Uhr
    Worms: Infoveranstaltung zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz / MdL Dirk Beyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch stellen Neuerungen vor

    „Beerdigung unter dem Apfelbaum“

    MdL Dirk Beyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch stellten die Neuerungen des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz vor.

    Im Tagungssaal des Weinguts Sandwiese fand eine Informationsveranstaltung zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz statt. Gemeinsam präsentierten der Landtagsabgeordnete Dirk Beyer, Mitglied des Gesundheitsausschusses, und der Gesundheitsminister Clemens Hoch die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes, das vermutlich im Herbst des Jahres verabschiedet werden soll.

    Bei voller Kulisse versammelten sich fast 50 Gäste, darunter Vertreter aus dem Bestattungswesen, Ärzte, ein Pfarrer, kommunale Mitarbeiter sowie Hospizhelfer. Unter den Anwesenden waren auch die beiden Dezernenten der Stadt Worms, Timo Horst, zuständig für Friedhöfe, und Sozialdezernent Waldemar Herder.

    „Novellierung ist gut und richtig“

    Dirk Beyer, der gerade aus dem Ausschuss aus Mainz kam, erläuterte, dass das Thema dort unter unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet worden sei. „Über eines waren sich aber alle Beteiligten einig. Die Novellierung ist, nach über 40 Jahren, gut und richtig“, schilderte er aus der Anhörung. Ziel sei es, Transparenz zu schaffen und alle Beteiligten in den Prozess einzubinden, um gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für die Menschen in Rheinland-Pfalz zu entwickeln.

    Minister Clemens Hoch erläuterte die teils weitreichenden Änderungen: „Der Wille des Verstorbenen steht im Vordergrund, er muss schriftlich fixiert sein und es muss sich um einen Rheinland-Pfälzer handeln.“ Dieser müsse einen „Kümmerer“ bestimmen, der den Willen umsetzen soll. Es könnten Möglichkeiten wie Fluß- oder Tuchbestattung, ein Verstreuen der Asche im Wingert oder unter dem heimischen Apfelbaum geben. Auch aus der Asche einen Schmuckstein zu fertigen solle erlaubt werden. Die Beerdigung auf dem Friedhof werde aber Regelfall bleiben; ebenso die Bestattungsformen „Sarg“ oder „Verbrennung“. Dann dankte er Beyer noch einmal für seine gute Arbeit im Ausschuss. Der ASBler und Initiator des Wünschewagens habe sich hier maßgeblich eingebracht. „Das Gesetz trägt seine Handschrift.“

    Lebhafter Dialog

    Im Anschluss stellte sich der Minister den Fragen der Anwesenden, konnte vieles klären und nahm auch Verbesserungsvorschläge entgegen. So hielt er den Vorschlag für ein Musterformular zur schriftlichen Verfügung der Bestattungswünsche durchaus für sinnvoll, erinnerte aber, dass dies auch testamentarisch verfügt werden könne. Es entwickelte sich ein lebhafter Dialog, bei dem die unterschiedlichen Perspektiven und Anliegen der Teilnehmer deutlich wurden.

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