Do., 27.08.2026
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  • Brandmeldeanlagen: Kontrolle und Wartung schützt Leben

    Foto: Bruno auf Pixabay


    Brandmeldeanlagen sind lebensrettend. Doch sorgen verschiedene Umstände dafür, ihre Funktionalität zu beeinträchtigen. Deshalb sind regelmäßige Wartungen und Kontrollen unerlässlich. Nur durch diese ist der störungs- und unterbrechungsfreie Betrieb im Brandfall gewährleistet. Dazu gibt es einige Faktoren zu beachten, die jeder wissen sollte.

    Was sind Brandmeldeanlagen?


    Anders als bei herkömmlichen Rauchmeldegeräten, wie sie in Privathaushalten verpflichtend vorhanden sein müssen, sind Brandmeldeanlagen mit einer Brandmeldezentrale verbunden, die bei Aktivierung der Brandmeldeanlage die Nachricht empfängt, Fakten auswertet und Reaktionen einleitet. In der Regel sind sie mit der Feuerwehr-Notrufzentrale verbunden. Im Falle eines Brandes können diese durch die Meldung der Anlage dementsprechend zügig reagieren und früh möglichst Vorort sein. Somit ist eine frühestmögliche Brandlöschung gegeben. Gegebenenfalls können Menschen aus dem betroffenen sowie anschließenden Gebäuden ohne gesundheitliche Schäden rechtzeitig von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden.

    Brandmeldeanlagen teilweise Pflicht


    In verschiedenen Gebäuden und Gewerbebranchen innerhalb Deutschlands sind Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht macht nur Sinn, wenn auch eine störungs- und unterbrechungsfreie Funktion der Brandmeldeanlage vorliegt, die durch Kontrollen und Wartungen sicherzustellen sind.

    Verpflichtend sind Brandmeldeanlagen in öffentlichen Einrichtungen sowie in Sonderbauten, wo reger Menschenverkehr herrscht und/oder eine erhöhte Brandgefahr durch besondere Gegebenheiten vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Rehazentren sowie Alten- und Pflegeheimen, Hotels und andere Beherbergungsstätten, mittleren und großen Garagenanlagen sowie in Industriegebäuden und Einkaufszentren.

    Wartung und Kontrolle von Brandmeldeanlagen


    Zur Installationspflicht zählt auch die Inspektion und professionelle Wartung. Diese stellen sicher, dass keine Funktionsbeeinträchtigen bestehen beziehungsweise, dass diese ermittelt und behoben werden, um im Brandfall wie vorgesehen, funktionieren zu können.

    Kontrollinspektionen sind über eine fachkundige Person durchführbar, die entweder beruflich über eine entsprechende Ausbildung verfügt oder in die korrekte Kontrolldurchführung eingewiesen ist. Die Wartung hat allerdings ausschließlich über einen zertifizierten Fachbetrieb zu erfolgen.

    Kontrollinspektions- und Wartungsintervalle


    Kontrollen von verpflichtenden Brandmeldeanlagen sind im 3-Monatsrhythmus durchzuführen. Hierbei ist auf Korrosion, Verschmutzungen oder Beschädigungen zu achten. Zudem ist eine Kontrolle vorzuziehen, wenn Umbauten oder Nutzungsänderungen im Gebäude vorgenommen wurden. Die Kontrolle umfasst dann die Überprüfung, ob die Brandmeldeanlage weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.

    Wartungen sind per Gesetz nach DIN 14675 mindestens einmal im Jahr fällig und zu dokumentieren. Während des Wartungsprozesses wird die Anlage abgeschaltet, um keinen Fehlalarm an die Meldezentrale auszulösen. Die Wartung umfasst folgende Faktoren:

    • Inaugenscheinnahme

    • Funktionsprüfung der manuellen Alarmauslösung

    • Prüfung übereinstimmender Informationen auf dem Feuerwehrbedienfeld und der Meldezentrale

    • Prüfung der Steuerung und Alarmauslösung von gekoppelten Alarm- und Brandschutzgeräten

    • Qualitäts- und Funktionsprüfung von Batterien und batterielosem Betrieb


    Bei Wartungen Austauschintervalle von Komponenten beachten


    Ist eine Brandmeldeanlage mit einer Schmutzkompensation ausgestattet, ist diese im Rahmen einer Wartung nach spätestens acht Jahren auszutauschen. Ist keine Schmutzkompensation vorhanden, verkürzt sich die maximale Austauschzeit auf fünf Jahre. Je nach Hersteller sind die Batterien/Akkus in einer Brandmeldeanlage nach rund vier Jahre durch neue zu ersetzen.

    Wartung von gekoppelten Systemen zum Brandschutz


    Es empfiehlt sich, mit der jährlichen Wartung auch gleichzeitig gekoppelte Systeme warten zu lassen, die im direkten Zusammenhang mit der Brandmeldeanlage stehen.

    Das können beispielsweise Rauchabzüge und Fluchttüren sein, die bei Aktivierung der Brandmeldeanlage automatisch öffnen. Wie sieht es mit dem zuverlässigen Verschluss von Brandschutztüren und -toren aus? Reagiert der Fahrstuhl bei einer Brandwarnung so, dass er automatisch nur Etagen ansteuert, in denen keine Brandmelder aktiviert sind? Oder schalten sich die Lüftungsanlagen unmittelbar und zuverlässig nach dem Brandmeldealarm ab, um einen Brand nicht durch Sauerstoffzufuhr zu verschlimmern?

    All diese Faktoren dienen der Sicherstellung bestmöglicher Funktionalität im Brandfall und können lebensrettend sein. Deshalb sollte eine professionelle Wartung stets die Prüfungen der weiteren Komponenten umfassen.

    Wartungsnachweis übergeben lassen


    Professionelle Wartungen werden über eine standardisierte Checkliste durchgeführt und im Betriebsbuch dokumentiert. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass eine Prüfbescheinigung für die Wartung nach gesetzlichen Vorgaben übergeben wird. Diese ist dem Ordnungsamt bei Kontrollen vorzulegen. Zudem dient sie als Nachweis, wenn das Unternehmen beispielsweise veräußert wird. Diesem bleibt eine Neuabnahme erspart, sofern keine bauliche oder Nutzungsänderung der Räumlichkeiten beziehungsweise des Gebäudes vorgenommen wird.
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