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  • Do., 30. Oktober 2025, 16:40 Uhr
    WORMS: Sicherheitsmaßnahmen müssen intensiviert werden

    Eingeschränkte Befahrung im Gebiet des Weihnachtsmarktes

    Archivfoto: Florian Helfert

    In diesem Jahr stehen die Sicherheitsvorkehrungen rund um die Weihnachtsmärkte in Deutschland besonders im Mittelpunkt. Eine entsprechende Intensivierung der bereits etablierten Sicherheitsmaßnahmen ist nach den Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit unerlässlich.
    Auch wenn das Ziel für alle Weihnachtsmärkte dasselbe ist – größtmögliche Sicherheit für die Besucher –, erfordert jede Stadt individuelle Lösungen. In Worms liegen die Weihnachtsmarktflächen abseits stark frequentierter Straßen; dennoch muss die Stadt als Veranstalter gewährleisten, dass auch kleinere Gassen und Zufahrtswege frei von Fahrzeugen bleiben. Für die Dauer des Weihnachtsmarktes (20. November bis 23. Dezember) müssen daher einige Straßen und Plätze im Bereich der Fußgängerzone komplett oder abschnittsweise gesperrt werden. Dazu gehören: Am Römischen Kaiser, Kämmererstraße, Hardtgasse, Hafergasse, Obermarkt, Parmaplatz und Martinsgasse. Betroffene Anwohner und Gewerbetreibende hat die Stadt in den vergangenen Tagen bereits per Anschreiben informiert.

    Regelung während des Weihnachtsmarktes

     
    Straßen und Plätze innerhalb des Gebiets dürfen im betreffenden Zeitraum täglich nur von 22.15 bis 10.30 Uhr am Folgetag befahren werden. Ab 10.30 Uhr darf kein Fahrzeug mehr im Veranstaltungsgebiet abgestellt sein. Eine Aus- oder Einfahrt in die betroffenen Straßen ist bis 22.15 Uhr ebenfalls nicht möglich. Diese Regelung gilt auch für den Liefer- und Dienstleistungsverkehr. Wer über einen Stellplatz in dem Gebiet verfügt, kann sein Fahrzeug unter Vorlage des Stellplatznachweises bei der Stadtverwaltung akkreditieren lassen. Betroffene erhalten dann kostenlos einen Parkberechtigungsschein, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden muss. Mit dem Parkberechtigungsschein kann das Fahrzeug auf dem Stellplatz verbleiben, darf jedoch nicht bewegt werden.
    Diese Regelung bedeute teilweise erhebliche Einschränkungen für die Betroffenen, sei jedoch unumgänglich, um den Besuchern des Weihnachtsmarktes und der Innenstadt ein sicheres und unbeschwertes Erlebnis zu ermöglichen, betont die Stadt.

    Parkberechtigungsschein
     

    Für betroffene Anwohner und Geschäftsleute hat die Verwaltung eine Hotline eingerichtet, die an Werktagen zwischen 8 und 14 Uhr erreichbar ist: 06241/8533232. Per E-Mail können die zuständigen Ansprechpartner unter weihnachtsmarkt@worms.de kontaktiert werden.
    Die Parkberechtigungsscheine werden von der Abteilung 3.22 – Messen und Märkte im Verwaltungsgebäude in der Folzstraße 5 („Bürgerrathaus“, 3. OG) ausgestellt. Mitbringen müssen Antragssteller ihren Stellplatznachweis und ihren Personalausweis.

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