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  • Do., 30. Oktober 2025, 15:54 Uhr
    ALZEY-WORMS: Infektion mit Vogelgrippe-Virus vermeiden

    Geflügel vorsorglich im Stall unterbringen

    Grafik: NK

    Zur Vermeidung der Einschleppung des Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Behörde ordnet an, dass alle Halterinnen und Halter von Geflügel in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen und/oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), zu halten haben.

    Meldungspflicht für gehaltenes Geflügel

    Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im gesamten Gebiet des Landkreises Alzey-Worms verboten. Geflügel aus diesem Gebiet darf nicht über Geflügelbörsen oder Geflügelmärkte vermarktet oder ausgestellt werden.
     
    Alle Geflügelhalter im Landkreis Alzey-Worms und der kreisfreien Stadt Worms, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels gemäß Viehverkehrs-Verordnung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms anzuzeigen. 

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