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  • Di., 20. Januar 2026, 16:05 Uhr
    ebwo AöR: Stadt Worms informiert über die Straßenreinigungspflicht in den Stadtteilen / Infos auch Online verfügbar

    Gemeinsam für eine gepflegte Stadt

    Zu den Aufgaben der Entsorgungs- und Baubetriebs AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) gehört laut Satzung auch die Straßenreinigung im innerstädtischen Bereich sowie in den Stadtteilen Pfiffligheim, Hochheim und Neuhausen. Dort reinigt die ebwo AöR unter Erhebung der Straßenreinigungsgebühr insbesondere die Fahrbahnen und Gehwege und strebt mit großem Einsatz ein gepflegtes Stadtbild an. 

    In den übrigen Stadtteilen findet keine Straßenreinigung durch die ebwo AöR statt, entsprechend wird auch keine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Hier liegen die Reinigungspflicht und damit auch die Verantwortung für die Beseitigung von Schmutz, aber auch von Gefahren zur sicheren Nutzung der Straße sowie ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild des Ortes bei den Anwohnern bzw. den Grundstückseigentümern.

    So sind nach der Straßenreinigungssatzung (§ 1 Abs. 1) „die Eigentümer von Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder daran angrenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet”.

    Die Pflichten der Straßenreinigung werden in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt, welche die gesetzlichen Regelungen auf das Ortsrecht überträgt. Die gesamte Straßenreinigungssatzung kann man unter www.ebwo.de abrufen.

    Welche Straßenreinigungsarbeiten müssen Grundstückseigentümer leisten?

    • Säubern des Gehweges und der Straße bis zur Straßenmitte und Beseitigung von Kehricht, Schlamm und Unkraut (bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht über die ganze Straße)
    • Die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe
    • Das Freihalten von Vorrichtungen, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen, wie beispielsweise Bodeneinläufen, Kanaldeckeln und Hydrantenabdeckungen
    • Die Reinigung ist mindestens alle 14 Tage vorzunehmen
    • Starke Verschmutzungen müssen sofort entfernt werden

    Selbstverständlich beinhaltet die Straßenreinigungspflicht auch Aufgaben des Winterdienstes. Über die Räum- und Streupflichten während der kalten Jahreszeit informiert der kostenloser Winterdienstflyer der ebwo AöR, der ebenfalls unter www.ebwo.de heruntergeladen werden kann.

    Bei Rückfragen steht die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR unter Telefon 06241/9100-0 oder unter E-Mail info@ebwo.de zur Verfügung.

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