Mi., 26.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Di., 27. Januar 2026, 14:23 Uhr
    HAUPTFRIEDHOF WORMS: Ablauf vorgeschriebener Ruhezeiten bei Reihengrabstätten auf Hochheimer Höhe

    Integrationsbetrieb Friedhof Worms informiert

    Die Stadt Worms macht darauf aufmerksam, dass die nach § 11, § 14(3) und § 29 der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Stadt Worms vom 1. Januar 2021 vorgeschriebenen Ruhezeiten bei Reihengrabstätten für die folgenden Grabstätten abgelaufen sind. Betroffen ist der Bezirk XXVI, Abteilung C, Grabstätten Nr. 001 bis 162, mit dem Bestattungszeitraum vom 1. September 1998 bis 31. März 2001.

    Ein Verzeichnis der Grabstätten, bei denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, inklusive der Nummer der Grabstätte, Name des/der Verstorbenen und Sterbedatum, steht in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 2026 in der Verwaltung des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF), Eckenbertstraße 114, 67549 Worms, zur Einsicht offen. Zusätzlich weisen Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern auf den Ablauf der Ruhezeit hin.

    Aufruf an Angehörige

    Bevor der Integrationsbetrieb Friedhof mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß § 14 der Friedhofssatzung gebeten, Grabzubehör und sonstiges auf dem Grab befindliches Eigentum von den Grabstätten zu entfernen.

    Für weitere Informationen können betroffene Angehörige sich bitte an die Verwaltung des IBF wenden. Weitere Informationen unter www.worms.de 

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige TicketshopAnzeige das WormserAnzeige Amtsblatt
    Anzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige Tip SüdhessenAnzeige Cecil Cycle KN18256