
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 22. März werden den Wahlberechtigten ab Montag, dem 23. Februar, zugestellt.
Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften.
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Zimmer 221, 2. OG – Telefon 06241/8531006) ist ab Montag, dem 16. Februar, geöffnet.
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