
Mit Kritik reagiert die SPD-Stadtratsfraktion auf den Antrag der Grünen zur Gewerbeflächenentwicklung (der NK berichtete). Ein neues Gewerbeflächenkataster, zusätzliche Entwicklungskonzepte und Maßnahmenkataloge würden vor allem Bürokratie schaffen, obwohl die notwendigen Untersuchungen längst vorliegen.
„Wir brauchen mehr Investitionen, zusätzliche Gewerbeflächen und neue Arbeitsplätze, aber keine bürokratischen Doppelstrukturen. Durch ein weiteres Kataster wird kein einziger Quadratmeter Gewerbefläche zusätzlich verfügbar“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Beyer.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Worms (WFG) habe die vorhandenen Gewerbegrundstücke und ihre Entwicklungsmöglichkeiten bereits umfassend untersucht. Die Ergebnisse wurden mehrfach in politischen Gremien vorgestellt, so die SPD-Fraktion. Ergänzend verfüge die Stadt über ein Geoinformationssystem, den Flächennutzungsplan 2030 und das Klimakonzept Innenentwicklung.
„Unsere Gewerbegrundstücke sind längst bekannt. Die WFG weiß, welche Flächen vorhanden sind, wo Entwicklungspotenziale liegen und steht mit Unternehmen und Eigentümern in Kontakt. Warum sollen wir diese Arbeit jetzt mit erheblichem Verwaltungsaufwand noch einmal machen? Zuständig ist die Wirtschaftsförderung und dort gehört das Thema auch hin“, betont die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heidi Lammeyer.
Das eigentliche Problem sei die mangelnde Verfügbarkeit zusammenhängender Gewerbeflächen. Im September 2025 standen lediglich 7,6 Hektar unmittelbar zur Verfügung.
Besonders kritisch bewertet die SPD, dass die Grünen den Antrag immer mit dem Garagenpark in der Klosterstraße verknüpfen. „Warum werden hier ständig zwei völlig unterschiedliche Dinge miteinander vermischt? Die langfristige Gewerbeflächenentwicklung ist eine wirtschaftspolitische Aufgabe. Beim Garagenpark geht es dagegen um die rechtliche Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf privatem Grund. Diese künstliche Verknüpfung führt die Diskussion in die falsche Richtung“, kritisiert Beyer.
Für das Grundstück existiere kein Bebauungsplan. Die Zulässigkeit richte sich nach § 34 BauGB. Der Garagenpark sei nach geltendem Baurecht genehmigungsfähig. Eine Baugenehmigung sei keine politische Wunschentscheidung. Auch eine Beratung im Stadtrat hätte daran nichts geändert.
„Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die Investitionen ermöglicht und Unternehmen unterstützt. Neue staatliche Regulierung und zusätzliche Bürokratie helfen unserer Wirtschaft nicht. Statt vorhandene Aufgaben doppelt zu bearbeiten, sollten wir unsere Ressourcen für tatsächlich verfügbare Gewerbeflächen und schnellere Verfahren einsetzen“, so Beyer für die SPD-Fraktion abschließend.
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