Mi., 26.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 05. Februar 2026, 16:57 Uhr
    WORMS: Mietspiegel macht ortsübliche Vergleichsmiete bekannt

    Mietpreisbremse für Nibelungenstadt

    Mit der Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz Ende vergangenen Jahres wurde auch die Stadt Worms als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert. Das bedeutet, dass die sogenannte „Mietpreisbremse“ nun auch in Worms gilt. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass bei Neuvermietungen von Bestandwohnungen die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

    Die Stadtverwaltung Worms erhebt seit 2002 im Abstand von zwei Jahren einen Mietspiegel, der kostenlos auf der Homepage der Stadt zum Download zur Verfügung steht (worms.de/ neu-de/buerger-unterstuetzen/buergerdienste/mietspiegel/). Interessierte können dort jederzeit die ortsüblichen Vergleichsmieten einsehen.

    Die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist keine Rechtsnorm, die auf kommunaler Ebene umgesetzt wird; sie betrifft privatwirtschaftliche Mietverhältnisse, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung Worms keine Kontroll- oder Beschwerdestelle dazu vorhalten kann. Mieterinnen und Mieter können sich, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, direkt an ihre Vermieter oder ggf. an Einrichtungen wie den Mieterschutzbund oder Rechtsbeistände wenden.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige das WormserAnzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige Ticketshop
    Anzeige Tip SüdhessenAnzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige Amtsblatt