Mit der neuen Corona-Verordnung, die in Rheinland-Pfalz ab Montag, dem 23. August, in Kraft tritt, hat die Landesregierung eine neue Testpflicht eingeführt. Diese gilt für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, wenn die Inzidenz 35 übersteigt für Aktivitäten im Innenraum. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms derzeit über diesem Schwellenwert. Wer künftig bei einer Inzidenz über 35 beispielsweise ins Restaurant (Innengastronomie), zu Kulturveranstaltungen, zu Festen oder zum Friseur gehen möchte und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt einen negativen Corona-Test (POC-Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist