Was steht eigentlich in Ihrer Garage? Etwas Anderes als ein zugelassenes Auto oder Motorrad? „Dann riskieren Sie im Zweifelsfall ein Bußgeld von mehreren hundert Euro“, warnt Ralf Schönfeld. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz verweist auf einen kurzen, aber wichtigen Satz in der Landesbauordnung (LBauO RLP). Unter Paragraph 47, Ziffer 9 heißt es dort: „Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden“. Abstellkammer, Möbellager oder Leergut-Sammelplatz? Es ist kein Geheimnis, dass viele Garagen zumindest zeitweise als Abstellkammer, Geräteschuppen, Werkstatt, Leergut-Sammelplatz oder Möbellager dienen – im Corona-Lockdown