Wahlberechtigt sind alle Wormser Jugendlichen, die am Wahltag, de 16. Mai, mindestens 14 Jahre und höchstens 21 Jahre alt sind. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab dem 23. März zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann. Wer an keiner Wormser Schule