Wer in Deutschland eine Waffe erwerben oder besitzen möchte, benötigt eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese kann seit Anfang August in Worms komfortabel und zeitsparend online beantragt werden.
Insgesamt stehen für die Waffenbehörde 21 Antragsstrecken zur Verfügung. Dazu gehören u.a. die Beantragung der grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarte sowie die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen.
Die nutzerfreundlichen Onlinedienste führen Antragsstellende strukturiert und verständlich durch jeden Schritt des jeweiligen Verfahrens. Erforderlichen Unterlagen wie Sachkunde- und Versicherungsnachweise, können sicher über eine Upload-Funktion übermittelt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit, den Antrag zunächst auszudrucken und die Unterlagen auf dem Postweg einzureichen.
Die digitalen Anträge können rund um die Uhr genutzt werden – unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Eine persönliche Vorstellung ist nach wie vor erforderlich. Die Waffenbehörde meldet sich nach Prüfung des Antrages, um einen Termin zu vereinbaren.
Mit den neuen digitalen Dienstleistungen baut die Stadt Worms ihr digitales Serviceangebot konsequent weiter aus und schafft zusätzliche Möglichkeiten, Verwaltungsleistungen einfach, zeitgemäß und unabhängig von Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen.
Zu den Online-Diensten der Waffenbehörde: www.worms.de → Online-Dienste → Waffenbehörde.
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