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  • Mo., 23. März 2026, 11:38 Uhr
    Aus dem Polizeibericht: Verkehrsunfall unter Einfluss von berauschenden Mitteln / Verfolgungsmaßnahmen Alkohol und Drogen

    Reichlich berauschende Mittel im Verkehr festgestellt

    Worms (ots) – Bei der allgemeinen Streifentätigkeit der Polizei Worms konnten am vergangen Samstag mehrere beeinflusste Fahrzeugführer festgestellt werden. Weiterhin musste ein Verkehrsunfall in der Nacht zum Sonntag gegen 1.30 Uhr aufgenommen werden, bei welchem der Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. 

    Zum einen konnte durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gegen 22.20 Uhr einen Schlangenlinienfahrender PKW auf der B9 in Fahrtrichtung Mainz gemeldet und im Anschluss durch eine Funkstreifenwagenbesatzung festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein anschließenden Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Da er mit diesem Wert als absolut fahruntüchtig galt, wurde sein Führerschein direkt sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. 

    Verhinderte Alkoholfahrt

    Weiterhin konnte eine Trunkenheitsfahrt gegen 23.15 Uhr verhindert werden. Auch hier meldete ein Bürger das ein augenscheinlich betrunkener Mann ein Fahrzeug führen würde. Dies konnte vor Ort relativiert werden. Zur Verhinderung einer tatsächlichen Fahrt wurden die Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt. 

    Im Bereich der Von Steuben Straße konnte in der Nacht zum Sonntag gegen 01.45 Uhr ein Fahrzeugführer mit 0,79 Promille festgestellt werden. Weitere Ausfallerscheinungen waren nicht ersichtlich, so dass ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

    E-Scooter ohne gültige Versicherung

    Ebenfalls in der Nacht zum Sonntag konnte ein E-Scooter einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Sein Versicherungskennzeichen war zum 1. März 2026 abgelaufen. Zudem zeigte er typische Ausfallerscheinungen aufgrund des Konsums von Drogen. Außerdem war er alkoholisiert auf seinem Zweirad unterwegs. Auch auf ihn wartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Im Bereich der B 47 in Fahrtrichtung B 271 kam ein Fahrzeugführer nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Baum. Unfallursächlich wird nicht angepasste Geschwindigkeit sowie der Konsum von berauschenden Mitteln (Alkohol und Drogenkonsum) angenommen. Der 36-jährige Fahrzeugführer verletzte sich beim Verkehrsunfall leicht und wurde zur Behandlung der Unfallfolgen in ein Krankenhaus verbracht. Hier wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung.

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