Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Landtagswahl am 22. März noch bis zum kommenden Freitag, dem 20. März, 15 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2. OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Es wird darum gebeten, die geänderte Uhrzeit zu beachten. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. In diesen Fällen ist es jedoch erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen