Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ hat der Bund neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um die Schaffung von Wohnraum dort zu ermöglichen, wo dies nach bisherigem Planungsrecht nicht oder nur eingeschränkt zulässig war. Die neuen Regelungen eröffnen den Kommunen zusätzliche Spielräume, setzen deren Anwendung jedoch ausdrücklich an eine kommunale Zustimmung voraus. Damit diese bundesrechtlichen Instrumente in Worms klar, transparent und verantwortungsvoll angewendet werden können, befasste sich der Bau- und Mobilitätsausschuss am 22. Januar mit dem Beschluss der ersten kommunalen Leitlinie zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“.