Zum 1. März 2025 setzt die Hochschule Worms einen bedeutenden Meilenstein in ihrer Inklusionsarbeit: Die bisherige Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2004 wird durch eine modernisierte und zukunftsorientierte Inklusionsvereinbarung ersetzt. Damit wird die Regelung an aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie die Bedürfnisse der Hochschulangehörigen angepasst. In enger Zusammenarbeit Die neue Inklusionsvereinbarung orientiert sich an § 166 SGB IX und wurde von der Präsidentin der Hochschule, Professor Alexandra Nonnenmacher, der Vorsitzenden des Personalrates, Anni Helmi, sowie der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Susan Jung, unterzeichnet. Sie