Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Bundestagswahl am 23. Februar noch bis zum kommenden Freitag, dem 21. Februar, um 15 Uhr im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2.OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können, und bittet um Beachtung der geänderten Uhrzeit. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Unterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an einen Beauftragten bzw.