
Von Florian Helfert › Bereits für das vergangene Haushaltsjahr hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) der Stadt Worms angekündigt, dass die Vorlage unausgeglichener Haushalte nicht mehr toleriert werde. In diesem Jahr ist es so weit: Der städtische Haushalt einschließlich Stellenplan wird von der Kommunalaufsicht global beanstandet.
Für das Haushaltsjahr 2025 gilt daher weiterhin die vorläufige Haushaltsführung – und der Stellenplan des Vorjahres. Darüber hinaus darf die Stadt nur jene Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Hauptgrund für das Einschreiten der ADD ist der städtische Verstoß gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs. Das Gebot besagt, dass der Haushalt jedes Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Die Stadtkämmerei unter Oberbürgermeister Adolf Kessel rechnet jedoch für das laufende Jahr mit einem Jahresfehlbetrag von fast 71 Millionen Euro, der noch einmal deutlich schlechter ausfällt als im Vorjahr.
„Alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Ausgabenminderung und Einnahmesteigerungen sind von den Kommunen auszuschöpfen“, erinnert ADD-Vizepräsidentin Christiane Luxem in ihrem Schreiben an Ausführungen des Landes Rheinland-Pfalz. Ein ausgeglichener Haushaltsausgleich sei ein tragendes Prinzip, das seinen Ursprung im Leitbild der Generationengerechtigkeit habe, nach dem jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen solle, wie sie auch selbst zu erwirtschaften vermöge.
Laut der ADD-Vizepräsidentin obliegt es dem Stadtrat, „nachhaltige und weitreichende Maßnahmen zu beschließen, um den Haushalt auszugleichen und auch keine Verschuldung aus Liquiditätskrediten zuzulassen“. Zu letzteren eine Definition und Einschätzung der Deutschen Bundesbank aus dem Monatsbericht Juni 2021: „Eigentlich sollen Kassenkredite nur unterjährige, zeitlich eng befristete Liquiditätsengpässe überbrücken und spätestens zum Haushaltsabschluss wieder getilgt sein. […] Überjährige Kassenkredite deuten daher auf nicht bewältigte kommunale Haushaltsschieflagen hin.“ Vergleichbar mit einem dauerhaft im Minus befindlichen Dispo bei Privatpersonen.
„Nach meiner Rechtskontrolle ist die Stadt ihrer Verpflichtung, unter größtmöglicher Kräfteanspannung die Einhaltung des Haushaltsausgleichgebotes in allen Haushaltsjahren sicherzustellen bzw. bei objektiver Unmöglichkeit dessen wenigstens die Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten, nicht nachgekommen“, rügt Christiane Luxem die Stadt.
Realsteuerhebesätze anzuheben, stellt ihr zufolge ein geeignetes Mittel dar, um das Defizit zu verringern. Verfassungsrechtlich zulässig sind Realsteuerhebesätze, die deutlich über den derzeitigen Hebesätzen in Rheinland-Pfalz liegen.
Zwar hatte der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B von 550 Prozent schon auf 633 Prozent angehoben sowie Hunde- und Vergnügungssteuer erhöht. Doch gegenüber dem Grundsteuer B-Aufkommen 2024 enthält der aktuelle Haushalt 2025 einen um rund fünf Millionen Euro niedrigeren Ansatz im Zuge des reformierten Grundsteuerrechtes. Durch die Grundsteuerreform hätte der Hebesatz der Grundsteuer B theoretisch von 633 Prozent auf 825 Prozent erhöht werden müssen, um eine Aufkommensneutralität zu erreichen, beanstandet die ADD gegenüber dem Stadtoberhaupt.
Allein aus diesem Verzicht auf eine Anhebung zur Aufkommensneutralität ergibt sich für die Kommunalaufsicht, dass die Stadt ihre Pflicht versäumt habe, das Haushaltsdefizit zumindest so gering wie möglich zu halten. Und konkrete Maßnahmen aus der eigens eingerichteten Haushaltskonsolidierungskommission der Stadt Worms seien ebenfalls nicht vorgelegt worden.
Zu alldem erklärte Oberbürgermeister Adolf Kessel gegenüber den Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagnachmittag, dass das nächste Treffen mit der ADD bereits vereinbart worden sei. Es gehe in die Analyse und in die städtischen Gremien zu den weiteren Haushaltsberatungen.
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