
Von Florian Helfert › Weihnachtsmärkte in Rheinland-Pfalz stehen gemäß Jan Metzler, Bundestagsabgeordneter aus Rheinhessen, vor wachsenden Herausforderungen. Die Erhöhung der GEMA-Gebühren sowie verschärfte Lärmschutzvorgaben würden viele Veranstalter erheblich belasten.
„Festliche Musik prägt die einzigartige vorweihnachtliche Atmosphäre, doch die aktuellen Gebührenregelungen erschweren es vielen Kommunen, diese Tradition aufrechtzuerhalten“, schildert Metzler.
Nach den derzeitigen Regelungen werden Weihnachtsmärkte gebührenrechtlich wie Stadtfeste behandelt, obwohl sich die Art der Musiknutzung deutlich unterscheide. Für einen vierwöchigen Weihnachtsmarkt können laut Metzler die Lizenzkosten mehrere zehntausend Euro betragen – Summen, die viele Gemeinden kaum bewältigen können.
„Selbstverständlich sollen Musikurheber angemessen entlohnt werden“, unterstreicht Metzler. „Doch es ist kontraproduktiv, wenn Gebührenforderungen so hoch ausfallen, dass Veranstalter keine Musik mehr anbieten können.“ Jan Metzler plädiert daher für eine stärkere Unterstützung durch das Land. Ein bewährtes Modell könnten Pauschalverträge mit der GEMA sein, wie sie beispielsweise in Bayern und Hessen umgesetzt wurden.
Nach Angaben der befragten Pressestelle der Stadt Worms „können Stadt und Schausteller bestätigen, dass in diesem Jahr deutlich weniger Weihnachtsmusik auf dem Weihnachtsmarkt zu hören ist“. Aufgrund der hohen Kosten könnten oder wollten sich viele Schausteller die GEMA-Gebühren nicht mehr leisten. Die fehlende Weihnachtsmusik führe bei den Besuchern zu einiger Kritik.
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH (KVG) – beim Weihnachtsmarkt u.a. verantwortlich für die Ausrichtung des Rahmenprogramms, zu dem beispielsweise Eröffnung und Turmblasen zählen – äußert sich wie folgt: „Die GEMA-Kosten sind uns durch andere Veranstaltungen im Laufe des Jahres bekannt. Die GEMA hat als Monopolist eine marktbeherrschende Stellung.“ Von daher bleibe nichts anderes übrig, als die verlangten Sätze zu bezahlen und entsprechend vorab in den Budgetplanungen einzukalkulieren. Als EVVC- und INTHEGA-Mitglieder erhalte die KVG Rabatte.
„Im Fall des Weihnachtsmarktes halten wir die Kosten unter anderem durch konservative Rechnung, sinnvolle Programmplanung und die Einbeziehung GEMA-freier Musik im Rahmen, sodass das Programm nicht reduziert werden muss. So wird zum Beispiel beim Turmblasen ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt“, zitiert die städtische Pressestelle die KVG.
Allerdings bestreitet die GEMA Gebührenerhöhungen für Weihnachtsmärkte und kritisiert ihrerseits: „Die von Städten und Kommunen an die Presse lancierten Meldungen über angebliche Preiserhöhungen bei Weihnachtsmärkten sind falsch.“ Kein Weihnachtsmarkt müsse auf Musik verzichten, nur weil Musik lizenziert sei.
Wenn auf Stadtfesten oder Weihnachtsmärkten Musik läuft, wird zur Ermittlung der Lizenzgebühr die gesamte Veranstaltungsfläche zugrunde gelegt. Das hat der Bundesgerichtshof 2011 entschieden: Gemessen werden muss von Wand zu Wand, vom erstem bis zum letzten Stand und nicht nur der beschallte Bereich vor einer Bühne. Dieses Urteil muss die GEMA im Tarif anwenden.
„Ich verstehe die mediale Aufregung nicht. Wir wissen, dass einzelne Weihnachtsmärkte falsche Angaben gemacht haben. Einige große, umsatzstarke Märkte haben uns deutlich zu kleine Flächen gemeldet“, erklärte Vorstandsmitglied Georg Oeller bereits Ende 2023 zum gleichen Thema. „Uns geht es im Sinne einer angemessenen Vergütung der Musikautoren um die korrekte Anwendung eines Tarifs.“
Ergänzend verweist die GEMA darauf, dass jeder Weihnachtsmarktbesucher rund 18 Euro Umsatz generiere. Demgegenüber stünden 2,5 Cent, die je Besuch für die Musik anfallen. Weihnachtsmärkte seien, bei aller gemütlichen Anmutung und volkstümlichen Atmosphäre, auch kommerzielle Veranstaltungen.
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