
Die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Worms findet in den nachfolgend genannten Schulen in der Zeit vom 5. bis zum 9. Mai zu den von den jeweiligen Schulen festgelegten Zeiten und am 16. Mai von 14 bis 18 Uhr im Haus der Jugend, Würdtweinstraße 11, 67549 Worms, statt.
Pfrimmtal-Realschule plus, Nievergoltstraße 63; Karmeliter-Realschule plus, Goethestraße 10a; Nibelungen-Realschule plus, Karl-Hofmann-Anlage 2, Westend-Realschule plus, Röderstraße 2; Geschwister-Scholl-Schule, Elisabeth-Groß-Platz 1; Nelly-Sachs-Integrierte Gesamtschule, Neubachstraße 57; Eleonoren-Gymnasium, Karlsplatz 3; Gauß-Gymnasium, Von-Steuben-Straße 31; Karl-Hofmann-Schule, Von-Steuben-Straße 31D; Rudi-Stephan-Gymnasium, Von-Steuben-Straße 31 B; Ilse-Lang-Schule – BBS Worms, Von-Steuben-Straße 31; Haus der Jugend, Würdtweinstraße 11.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr im Haus der Jugend, Würdtweinstraße 11, 67549 Worms zusammen. Die Briefwahl wird am 16. Mai um 18 Uhr im Haus der Jugend öffentlich ausgezählt.
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Worms im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Worms haben. Stichtag ist der letzte Tag der Wahl, also alle Geborenen zwischen dem 17. Mai 2004 und dem 16. Mai 2011.
Gewählt wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze: Die Wahl findet gemäß Art. 38 GG allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt. Jede(r) Stimmberechtigte hat maximal 15 Stimmen. Für jede Bewerberin/ jeden Bewerber kann nur 1 Stimme abgegeben werden. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen nur Bewerberinnen oder Bewerbern geben, deren Namen auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung, die den Wählerwillen erkennbar macht.
Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie gewählt wurde und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald der Wahlvorstand dies gestattet.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet am 17. Mai um 13.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.
Jeder Wählende kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
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