Die jüngsten Fälle von Bränden auf Recyclinghöfen in Worms und Gundersheim können höchstwahrscheinlich auf die unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus zurückgeführt, so eine diesbezügliche Pressemitteilung der Polizei Worms (Der NK berichtete). In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es in Bezug auf den Vorfall in Worms: „Die bisherigen Ermittlungen sprechen dafür, dass die Brandentstehung in Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Entsorgung von Energiespeichern (z.B. Akkus/Batterien) stehen könnte. Durch Beschädigungen oder Kurzschlüsse können solche Gegenstände Brände auslösen – insbesondere in Abfall- und Recyclingbereichen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Akkus und Batterien nicht über Haus- oder Wertstoffabfall entsorgt werden dürfen. Sie können u.a. im Handel sowie an den Sammelstellen kommunaler Wertstoffhöfe abgegeben werden“.
Vor diesem Hintergrund kommt der nächsten Sonderabfallsammlung des Entsorgungs- und Baubetriebes Worms AöR (ebwo AöR) besondere Bedeutung zu: Sie wird am Samstag, dem 27. Juni, im Bereich der Stadt Worms durchgeführt. Sonderabfälle können in haushaltsüblichen Mengen wieder kostenlos von 7.45 bis 12 Uhr am Stadionparkplatz der EWR-Arena in der Alzeyer Straße abgeben werden.
Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise Abflussreiniger, Altöl, Akkus, Batterien, Bremsflüssigkeit, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner, Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmutzte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 3 kg).
Zusätzlich zu den oben genannten Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.
Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind über die gelbe Tonne oder den gelben Wertstoffsack zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mobile Schadstoffsammlung, durch die im Stadtgebiet Worms anfallenden Abfallentsorgungsgebühren finanziert wird. Daher werden nur Sonderabfälle aus Worms angenommen.
Es sind aus Sicherheitsgründen keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten abzustellen! Die Sonderabfälle sind direkt dem Personal am Sonderabfallmobil zu übergeben. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
Die Abfallberatung der ebwo AöR steht gerne unter Telefon 06241/9100-70 oder -72 zur Verfügung.
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