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  • Mi., 27. Mai 2026, 17:16 Uhr
    WORMS: Bis zu rund 6,75 Millionen Euro pro Jahr zusätzliche Fördermittel in den nächsten zwölf Jahren

    Verwaltung erstellt Konzept für „LGRP“-Plan

    Archivfoto: Florian Helfert

    Die Stadt Worms hat ein regionales Umsetzungskonzept für die Nutzung des ihr zugewiesenen Regionalbudgets aus dem LGRP-Plan erstellt. „LGRP-Plan“ steht für das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“, das der Landtag im Januar dieses Jahres als gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Sondervermögens des Bundes beschlossen hatte. Das Gesetz ist am 19. Februar 2026 in Kraft getreten.

    Hintergrund ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes, das das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ regelt. Die Mittel sollen zweckgebunden in die regionale Infrastruktur investiert werden. Die Länder erhalten aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro, die gemäß LuKIFG an die Kommunen weitergegeben werden können.

    Der Stadt Worms wird gemäß LGRP-Plan ein Regionalbudget in Höhe von insgesamt 81.074.644 Euro für einen Förderzeitraum von zwölf Jahren zugewiesen. Ziel des Programms ist die Stärkung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie die Modernisierung und nachhaltige Sicherung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehr, Gesundheit, Energie, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung.

    Offene Fragen

    Zum jetzigen Zeitpunkt enthält das von der Verwaltung erstellte Umsetzungskonzept noch keine konkreten Einzelmaßnahmen. Dies ist bewusst so vorgesehen und derzeit auch nicht gefordert. Grund hierfür sind zahlreiche noch offene Fragestellungen, insbesondere: zum genauen Förderverfahren, zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen, zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie zur noch ausstehenden Rechtsverordnung zum LGRP-Plan.

    Daher kann das Konzept derzeit nur in allgemeiner Form – abgestimmt auf das Muster der kommunalen Spitzenverbände – vorgelegt werden. Das Wormser Umsetzungskonzept wird demnach in vergleichbarer Form auch in anderen kreisfreien Städten zur Anwendung kommen. Gleichwohl stellt ein beschlossenes Umsetzungskonzept eine wesentliche Voraussetzung für das weitere Antrags- und Bestätigungsverfahren gegenüber der ADD dar, sprich: Das vorliegende Konzept bildet die Grundlage für das weitere Verfahren.

    Jugendzentrum wird geprüft

    Konkrete Maßnahmen müssen nach aktuellem Kenntnisstand einzeln und gesondert beantragt und bewilligt werden. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, nämlich Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, gesamtstädtischer Nutzen und Umsetzbarkeit innerhalb des Förderzeitraums. „Die Festlegung konkreter Projekte bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen Politik und Verwaltung, denn klar ist: Der Bedarf ist in jedem Fall vorhanden, doch die festgelegten Kriterien machen eine sorgfältige Einzelprüfung unumgänglich“, betont Oberbürgermeister Adolf Kessel. Aktuell prüft die Verwaltung aber bereits konkrete Vorhaben wie z.B. ein Jugendzentrum. Entsprechende Vorschläge werden dem Stadtrat vorgelegt sobald das möglich ist.

    Unabhängig davon muss die Stadt Worms gemäß § 29 Abs. 5 LGRP-Plan bis spätestens 19. August 2026 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mitteilen, wie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Auswirkungen des demografischen Wandels im Umsetzungskonzept berücksichtigt wurden. Das nun vorliegende Konzept erfüllt diese Anforderungen. Eine fristgerechte Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien ist daher zwingend notwendig, um die Berücksichtigung der Stadt Worms im weiteren Verfahren sicherzustellen.

    Flexibles Konzept

    Das Umsetzungskonzept kann während der gesamten zwölfjährigen Programmlaufzeit fortgeschrieben werden und flexibel an aktuelle Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Verwaltung wird die zuständigen politischen Gremien über die Fortschreibung sowie über die Priorisierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen fortlaufend informieren und beteiligen.

    OB: „Wichtige Chance“

    Die tatsächliche Inanspruchnahme der Mittel in Höhe von bis zu 81,07 Millionen Euro steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Förderbewilligung und der Einhaltung aller gesetzlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen. „Notwendige Eigenanteile und künftige Folgekosten werden im Rahmen der Haushalts- und Investitionsplanungen gesondert dargestellt und beschlossen“, erläutert der Oberbürgermeister. Das Investitionsvolumen sollte je Vorhaben bei mindestens jeweils 250.000 Euro liegen. Zuwendungsanträge müssen rechtzeitig gestellt werden, sodass eine Bewilligung bis spätestens 31. Dezember 2036 erfolgen kann. Die jeweilige Maßnahme soll bis spätestens 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein.

    „Wir sehen in dem LGRP-Plan eine wichtige Chance, zentrale Infrastrukturprojekte im Sinne einer nachhaltigen, klimafreundlichen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung umzusetzen“, so Kessel.

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