
Die Wahlbenachrichtigungen für die Hauptwahl und für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl werden bis Samstag, den 22. August, zugestellt. Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Worms noch bis Freitag, den 11. September, 18 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2. OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Um die Zustellung zu gewährleisten, muss der Briefkasten gut lesbar und vollständig beschriftet sein.
Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies sogar noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. In diesen Fällen ist bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorzulegen. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine beauftragte Person beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, den 12. September, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, den 13. September, von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so rechtzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, im Rathaus bei der Wahldienststelle eingehen.
Wahlbriefe aus der Samstagsbriefkastenleerung, die bis zu den üblichen Leerungszeiten eingeworfen wurden, sowie solche, die bei den Filialen und Annahmestellen bis zur Einlieferungsschlusszeit angenommen worden sind, werden am Wahlwochenende noch ausgeliefert. Nicht mehr an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert bzw. zugestellt werden Wahlbriefe, die nach der letzten Leerungszeit am Samstag, 12. September 2026, eingeworfen bzw. aufgegeben werden. Es ist daher ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis spätestens Samstag, den 12. September, 12 Uhr, bei der Wahldienststelle zu melden.
montags – donnerstags: 8 – 16 Uhr
freitags: 8 – 12 Uhr
Freitag., 11. September (Stichwahl: 25. September): 8 – 18 Uhr
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