Aktuell sind betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die angeblich von einem Inkassounternehmen stammen. In der „Rechnung“ wird zur Zahlung einer „offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen“ samt Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert.
Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Die Steuerverwaltung und Finanzämter fordern Steuerschulden immer selbst ein und beauftragen keine externen Inkassounternehmen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Zahlungen zu leisten und Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein.
Generelle Hinweise und Schutzmaßnahmen:
• Um Zahlungen auf falsche Konten von vornherein zu vermeiden, bietet die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA-Mandat) die größte Sicherheit: Das Ausfüllen von Überweisungen und Buchungsgebühren entfallen, zudem werden Zahlungsfristen nicht versäumt. Nähere Infos auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern: https://lfst.rlp.de/information/vordrucke
• Zahlungen nur auf im Steuerbescheid angegebene Konten leisten
• Den Absender der E-Mail und der Schreiben sorgfältig überprüfen. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail oder von Inkassounternehmen verschickt.
• Keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern öffnen.
• Keine persönlichen Daten per E-Mail weitergeben, insbesondere keine Zahlungsinformationen.
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