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  • Mo., 17. März 2025, 12:43 Uhr
    Worms: Stadt informiert zum Landesfeiertagsgesetz

    Was gilt an den Osterfeiertagen?

    Der Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms – weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag ab 4 Uhr verboten sind.

    Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag ganztags geschlossen bleiben. Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13Uhr verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr verboten.

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