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  • Di., 03. September 2013, 21:36 Uhr
    MdB Klaus Hagemann informierte in Eppelsheim über das Thema „Petition“ als Form der Bürgerbeteiligung / Rheinlandpfälzer nutzen dieses Recht noch verhalten / Aktuelles Beispiel mit regionalem Bezug: „Petition gegen A61-Autobahnlärm“ - in diesem Zusammenhang positive Nachricht!

    Wie sich Bürger im Bundestag Gehör verschaffen


    Das deutsche Grundgesetz ermöglicht es jedermann, unabhängig vom Alter, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Dafür nutzen die Deutschen zunehmend die sogenannte Petition, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. „Diese Form der Bürgerbeteiligung gewinnt immer mehr an Bedeutung.

    Allein im Jahr 2012 wurden im Bundestag 15.724 Petitionen eingereicht, davon 33 Prozent auf elektronischem Weg über das Internet“, verdeutlichte der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann. Die Rheinlandpfälzer zeigen sich in dieser Hinsicht jedoch noch verhalten. Sehr rege genutzt werden Petitionen hingegen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

    Als populäre Beispiele für solche Eingaben beim Deutschen Bundestag nannte Klaus Hagemann die Projekte Stuttgart 21 und Flughafen Berlin, die sich zum Volksentscheid im Kleinen entwickelt hätten. „Wer eine Petition an den Deutschen Bundestag richtet, sollte sich gut vorbereiten und sein Anliegen umfassend formulieren und plausibel begründen“, riet der SPD-Bundestagsabgeordnete, denn nicht jede Petition führe auch zum erwünschten Erfolg. Grundsätzlich bearbeite der Bundestag aber jede eingereichte Petition und auch jeder erhalte eine begründete Antwort.

    Dies könne allerdings wegen der vielen Eingaben rund ein halbes Jahr dauern, bis Post vom Bundestag komme. Über die Verfahrensgrundsätze, das Procedere und die Möglichkeiten einer Petition informiere der Deutsche Bundestag ausführlich auf seiner Internethomepage www.bundestag.de unter der Rubrik „Der Bundestag/Petitionen“.

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