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  • Do., 14. November 2013, 18:26 Uhr
    Ehemaliger Wormser Marktmeister auch in Berufung vor Landesarbeitsgericht gescheitert

    Keine Rückkehr auf alten Posten

    VON STEFFEN HEUMANN Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Wormser Marktmeister als Kläger und der Stadt Worms als Beklagter fand am vorletzten Freitag in Mainz vor dem Landesarbeitsgericht eine Fortsetzung. Wie bereits vor einigen Monaten vor dem Amtsgericht in Worms in erster Instanz verhandelt, vertrat der Richter mit Bezug auf das Direktionsrecht der Verwaltung erneut die Auffassung, dass die Stadt nicht verpflichtet sei, den früheren Marktmeister, der mittlerweile in der KfZ-Zulassungsstelle im Adenauerring eingesetzt ist, wieder in alter Funktion zu beschäftigen.

    Dieses sieht vor, das der Arbeitgeber grundsätzlich befugt ist, einem Arbeitnehmer einen anderen Aufgabenbereich zuzuweisen. Begründet wird das Urteil auch durch die rechtskräftige Verurteilung wegen Falschaussage – in einem Bußgeldverfahren hatte der Kläger einem Bekannten eine Gefälligkeit erwiesen, um den drohenden Entzug einer Fahrerlaubnis zu verhindern –, weshalb der Auffassung des Klägers, die Stadt habe willkürlich in ihrer Entscheidung gehandelt, nicht gefolgt werden konnte.

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