Nach mehreren bestätigten Fällen der aviären Influenza – auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt – bei Wildvögeln gibt es nun auch einen hinreichenden Verdachtsfall bei einem Geflügelbetrieb im mittleren Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises.
Nachdem in dem Betrieb mehrere Tiere erkrankt und gestorben waren, wurden Proben an das Landesuntersuchungsamt übermittelt, die eine Infektion mit dem hochpathogenen Vogelgrippe-Subtyp H5N1 ergeben haben. Weitere Proben wurden an das Friedrich-Loeffler-Institut übermittelt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, mussten vorsorglich alle rund knapp 100 Gänse und Enten aus dem Bestand des Betriebs am heutigen Donnerstag gekeult werden.
In Bobenheim-Roxheim, Groß- und Kleinniedesheim gilt ebenso wie im gesamten Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde eine rechtlich bindende Aufstallpflicht für Geflügel bis zum 16. Dezember. Weitere Informationen unter www.rhein-pfalz-kreis.de/vogelgrippe
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