Fr., 13.12.2024
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
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    Nibelungen Kurier Verlag GmbH

    Prinz-Carl-Anlage 20
    67547 Worms

     

    Tel. 0 62 41 – 95 78-0
    Fax 0 62 41 – 95 78-78
    E-Mail: info@nibelungen-kurier.de

     

    Geschäftsführer: Frank L. Meinel und Dieter Schaller
    Amtsgericht Mainz, HRB 11190
    Umsatzsteuernummer-ID DE 1499 65202

     

    Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Frank L. Meinel
    Nibelungen Kurier Verlag GmbH
    Prinz-Carl-Anlage 20
    67547 Worms

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Online Veröffentlichungen und Fremdbeilagen

    1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
    2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 1 genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
    3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
    4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
    5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe, im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
    6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen, Dateien zur Online Veröffentlichung, oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen, Dateien oder Beilagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität bzw. Online-Abbildungsqualität im Rahmen der durch die gelieferten Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
    7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dies gilt in gleichem Maße auch für Online Veröffentlichungen. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz­anzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, sind –  auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des  betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
    8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
    9. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die nach Art der Veröffentlichung übliche, tatsächliche Abdruck- bzw. Darstellungsgröße der Berechnung zugrunde gelegt.
    10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug  die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
    Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeiträge abhängig zu machen.
    11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch nur für gedruckte Anzeigen einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
    12. Druckvorlagen und Dateien zur Online Veröffentlichung werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
    13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist zum Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
    14. Der Verlag behält sich unterjährige Auflagenanpassungen in Höhe von bis zu 3% vor.

    Zusätzliche Bedingungen des Verlages

    a) Durch einen Anzeigenabschluss wird lediglich die Verpflichtung des Verlages begründet, für die aufgrund von Anzeigenaufträgen erfolgte Schaltung einer bestimmten Anzeigenmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den zugesagten Rabatt zu gewähren. Ein Anzeigenabschluss gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum von der Verlags- oder Anzeigenleitung abgelehnt wird.
    b) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Platzierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.
    c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderthemen, Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Dies gilt ebenso für Online Veröffentlichungen.
    d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck bzw. die veröffentlichte Online-Version seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    e) Für nicht veröffentlichte oder rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht oder fehlerhaft ausgeführte Beilagen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung bzw. bei Nichtverfügbarkeit der Online Veröffentlichung in Fällen höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens. Kann eine Anzeige durch Streik bzw. Aussperrung nicht termingerecht erscheinen, darf der Verlag die Anzeige zum erstmöglichen Erscheinungstermin in die Zeitung bzw. in die Online Veröffentlichung aufnehmen.
    f) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten. Der Verlag behält sich vor, Beilagen inein­ander einzulegen, wenn dies aus technischen Gründen oder aufgrund einer Überbuchung erforderlich wird.
    g) Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Anzeigenstornierung muss pünktlich vor dem jeweiligen Anzeigenschlusstermin der gebuchten Ausgabe schriftlich vorliegen.
    h) Der Verlag führt bei Neukunden/Bestandskunden Bonitätsprüfungen durch. Die jeweiligen Prüfungen erfolgen durch ein externes Inkassoinstitut.
    i) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffentlichen. Erfolgt beim Bankeinzugsverfahren eine Rückbelastung an den Verlag, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen.
    j) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen und versichert, im Besitz aller erforderlichen Urheber,- Lizenz- und Nutzungsrechte der zur Veröffentlichung vorgesehenen Materialien zu sein. Der Verlag übernimmt keine Haftung für eventuelle Ansprüche Dritter.
    k) Für telefonische übermittelte Anzeigen und redaktionelle Hinweise übernimmt der Verlag keine Gewähr.

    Datenschutz

    Bitte beachten Sie bei Auftragserteilung, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den aktuellen Anforderungen der DSGVO verarbeitet und gespeichert werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie online unter folgendem Link: https://nibelungen-kurier.de/datenschutzerklaerung

    Widerrufsrecht für Privatkunden

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Nibelungen Kurier Verlag GmbH, Prinz-Carl-Anlage 20, 67547 Worms, Tel. 0 62 41 – 95 78-0, Fax 0 62 41 – 95 78-78, E-Mail: info@nibelungen-kurier.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, Ihren Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sein denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Verzicht auf Widerruf

    Ihr Widerrufsrecht erlischt nach dem jeweiligen Ablauf des Anzeigenschlusstermins der gebuchten Ausgabe.

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