Nachdem der für die Verbreitung des Vogelgrippe-Virus ursächlich gesehene Vogelzug entlang des Rheins vorüber ist und zudem im Dezember in Rheinland-Pfalz lediglich acht gemeldete Fälle von Vogelgrippe vorliegen, hat das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms die seit 30. Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot zur Abhaltung von Geflügelbörsen und Märkten sowie weiterer Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, ab Mittwoch, dem 21. Januar, aufgehoben. Dies betrifft die Gemeinden Hamm, Eich, und Gimbsheim sowie das Gebiet der kreisfreien Stadt Worms. Hintergrund für den