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  • So., 18. Oktober 2026, 09:00 Uhr
    KLOSTERSTRASSE: Garagenpark statt Gewerbe / Baulandkataster und Entwicklungskonzept für Gewerbeflächen gefordert

    120 XXL-Garagen statt neuer Arbeitsplätze

    Der geplante Garagenpark auf der Gewerbefläche an der Klosterstraße 34 sorgt für Disput – denn während entwickelbare Gewerbeflächen in Worms knapp sind, schafft er obendrein kaum Arbeitsplätze.
    Foto: Robert Lehr

    Von Florian Helfert › In Worms gibt es nur noch sehr wenige Flächen, auf denen sich Gewerbebetriebe ansiedeln können. „Umso ärgerlicher ist es, dass die Stadtverwaltung in der Klosterstraße den Bau von 120 Parkgaragen genehmigt hat. Ungleich besser wäre es gewesen, wenn sich auf diesem wertvollen Grundstück ein innovatives Unternehmen niederlassen würde, das Arbeitsplätze schafft“, kritisiert die Gruppe „Wormser for Future“.

    Auch die Grünen haben sich zum Vorhaben auf der rund 7.500 Quadratmetern großen Gewerbefläche an der Klosterstraße zu Wort gemeldet. Für die kommende Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses am 22. Oktober haben sie einen Antrag zur strategischen Gewerbeflächenentwicklung eingereicht. Ergänzend solle eine Anfrage zum Garagenpark Klosterstraße klären, welche städtebaulichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt bei vergleichbaren Vorhaben zur Verfügung stehe.

    Verpasste Chance, dezente Kritik

    Laut „Wormser for Future“ konnte der Stadtrat von Worms die Art der Nutzung nicht steuern, weil ihm der Bauantrag nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Zudem fehle es der Bauverwaltung an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept zugunsten einer arbeitsplatzintensiven und klimaschonenden Gewerbeentwicklung. Wird eine Gewerbefläche mit Garagen bebaut, fehlt sie auf Jahrzehnte für Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen.

    „Wie wollen wir unsere begrenzten Gewerbeflächen in Worms künftig nutzen?“, fragt denn auch Anna Biegler, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Worms brauche Flächen für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen. Angesichts begrenzter Flächenreserven sei es wichtig, die Potenziale bestehender Gewerbeflächen besser auszuschöpfen. „Wir möchten, dass die Politik rechtzeitig Leitplanken für die Stadtentwicklung setzt, statt erst über einzelne Vorhaben zu diskutieren, wenn die Entscheidungen längst gefallen sind“, moniert Tobias Dämgen als Stadtratsmitglied der Grünen.

    Begrenzte Flächen, klare Ziele

    Die Initiative „Wormser for Future“ fordert den Stadtrat auf zu beschließen, dass die Verwaltung ein Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 BauGB für die Gewerbeflächen im baulichen Innenbereich anlegt und öffentlich einsehbar macht. Erfasst werden sollen unbebaute, brachliegende und untergenutzte Grundstücke mit Angaben zu Größe, planungsrechtlicher Lage und bisheriger Nutzung. Die Grünen schlagen ebenfalls solch ein digitales Gewerbeflächenkataster vor. 

    Arbeit und Klima priorisieren

    Außerdem soll der Stadtrat nach Angaben der „Wormser for Future“ für diese Flächen einen Vorrang für zwei Entwicklungsziele festlegen, nämlich eine intensive Nutzung durch Arbeitsplätze und die Schonung des Klimas. Beides solle in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept ausgearbeitet werden, wie es § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die Bauleitplanung vorsehen würde. Das Konzept solle bei künftigen Bauleitplänen als Abwägungsgrundlage dienen. 

    Auch hier folgen die Grünen im Grunde dem Vorschlag der „Wormser for Future“, indem sie ein städtebauliches Entwicklungskonzept einfordern, das qualifizierte Arbeitsplätze, die Stärkung bestehender Unternehmen und den Klimaschutz gleichermaßen berücksichtigen soll.

    Richtwerte für Arbeitsplätze

    Für die Konkretisierung beider Ziele verweisen „Wormser for Future“ auf Maßstäbe, die das Baugesetzbuch selbst vorgibt. Bei der Arbeitsplatznutzung sind die Belange der Wirtschaft und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a BauGB). Das Entwicklungskonzept sollte deshalb Richtwerte für Arbeitsplätze je Hektar enthalten und den Vorrang betrieblicher Nutzungen mit neuen Arbeitsplätzen vor reinen Stellplatz- und Lagerflächen festschreiben. 

    Sparsamer Umgang mit Boden

    Beim Klima verpflichtet der Baugesetzgeber die Stadt, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 5 Satz 2 und § 1a Abs. 5 BauGB). Hinzu kommt das Gebot des sparsamen Umgangs mit Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB), des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Bebauung auf der „grünen Wiese“. Daraus folgen Vorgaben gegen die Versiegelung zur energetischen Qualität, zu Dach- und Fassadenbegrünung und zur Nutzung von Dächern für Photovoltaik.

    Klarheit für künftige Vorhaben

    „Wer investiert, braucht verlässliche Regeln und möglichst früh Klarheit darüber, was die Stadt auf einer Fläche will. Ein Kataster und ein Entwicklungskonzept schaffen genau diese Klarheit, und zwar für alle Beteiligten“, so Matthias Möller von „Wormser for Future“. Bei Abweichungen vom Entwicklungskonzept sei der Bauausschuss zu informieren. Der Stadtrat könne dann sein Veto einlegen. „Der Fall Klosterstraße zeigt, dass der Stadtrat sonst erst davon erfährt, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist.“ 

    „Wormser for Future“ bittet die Fraktionen im Stadtrat, die Vorschläge aufzugreifen und bietet ein vertiefendes Gespräch an.

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